Versetzung – kann der Arbeitgeber machen, was er möchte?
Wir der damit konfrontiert, dass
der Arbeitgeber diesen versetzen möchte (z.B. an einem anderen Ort/ oder auf eine andere Stelle), so herrscht bei vielen
Arbeitnehmern diesbezüglich eine große Unsicherheit. Darf der Arbeitgeber dies so einfach?
die bei genauer Stellenbeschreibung im
Arbeitsvertrag
Ist im genau geregelt, wo,
wie, wann der Arbeitnehmer zu arbeiten hat, also z.B. bei einer Versetzung zu einem anderen Ort, im Arbeitsvertrag ein bestimmter
Arbeitsort geregelt und auch keine Versetzungsklausel im Vertrag enthalten, dann kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer grundsätzlich
nur mit dessen Zustimmung versetzen, denn dies wäre eine Änderung des Arbeitsvertrages, welche nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers
möglich ist. Die Versetzung wäre vom Weisungsrecht mangels eindeutiger arbeitsvertraglicher Regelung nicht umfasst.
Der Arbeitgeber könnte hier nur im Wege der gegen den Arbeitnehmer vorgehen, um die Versetzung durchzusetzen.
Versetzung bei ungenauer arbeitsvertraglicher Regelung
Das des Arbeitgebers (§
106 GewO gibt den Arbeitgeber das Recht den Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen festzulegen) gibt dem
Arbeitgeber – sofern es keine eindeutige Regelung z.B. über den Arbeitsort im Arbeitsvertrag gibt – die Möglichkeit den Arbeitnehmer
auch notfalls gegen dessen Willen zu versetzen.
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