Versetzung? 270 Kilometer Entfernung? Mache ich nicht …
am 13.08.2007 von http://blog.juracity.desagte sich eine Mitarbeiterin eines hessischen Handelsunternehmens, das während der Elternzeit der Mitarbeiterin seinen Sitz ins 270 km entfernte Ruhrgebiet verlegt hatte. Als die spätere Klägerin aus der Elternzeit zurückkam, wurde ihr dort ein Job angeboten. Als die Rückkehrerin diesen wegen …
Versetzung über 300 km kann unwirksam sein, Urteil des LAG Hessen vom 14.6.2007 Az: 11 Sa 296/06
Arbeitsrecht-Blog.de / Das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt hat am 14.6.2007 entschieden, dass ein Arbeitnehmer eine Versetzung über eine Entfernung von fast 300 Kilometern nicht ohne weiteres hinnehmen muss. Geklagt hatte eine Sachbearbeiterin gegen ein Handel…
Arbeitsrecht: Befristungsgrund bleibt bestehen
LohnPraxis-Weblog / Stellen Sie einen Arbeitnehmer befristet als Ersatz für eine in Elternzeit befindliche Mitarbeiterin bis zum „Wegfall des Bedarfs“ ein, ist das eine Befristung mit Sachgrund nach § 14 Absatz 1 TzBfG. Die Befristung beschränkt sich dabe…
Vergütung - Urlaubsanspruch bleibt erhalten
LohnPraxis-Weblog / Hat einer Ihrer Mitarbeiter den ihm zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, müssen Sie ihm den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Jahr gewähren (§ 17 Absat…
BAG: Elternzeit und Teilzeit - immer schön der Reihe nach…
JuracityBlog / Das BAG hat sich in seinem Urteil vom 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - mit der Frage des Anspruchs auf Teilzeit während der Elternzeit befaßt. Die Klage einer Elterzeitlerin auf Gewährung einer Teilzeit während der Elterzeit war ü…
(Kein) Weihnachtsgeld in der Elternzeit
JuracityBlog / Wer Elternzeit genommen hat, ist rechtlich weiterhin bei seinem Arbeitgeber angestellt. Allerdings wird weder gearbeitet, noch Lohn bezogen. Das ist regelmäßig so. Was aber ist mit dem 13. Monatsgehalt bzw. dem Weihnachtsgeld? (more...)…
Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit
Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Resturlaub aus dem Jahr des Antritts der Elternzeit wird in das laufende oder das nächste Jahr übertragen, in dem die erste oder eine sich nahtlos anschließende weitere Elternzeit endet. Dies hat das BAG mit Urteil vom 20.5.2008 (9 AZR…
