Liebes Wahlvolk, liebe Hamburger,
NEBGEN | 19. Juli 2010 — was habe ich Euch verarscht. Lasst mich mit einem biblischen Zitat beginnen: Alles hat ein Ende, nur die Wurst hat zwei... oder …
Verschwörungstheorien sind nach wie vor hoch im Kurs. Die jüngsten Verschwörungstheorien (oder besser Verschwörungsphantasien, da sie sich noch im Anfangsstadium befinden) betreffen eine bundesweite Unterwanderung neonazistischer Kräfte in tatkräftiger Zusammenwirkung mit den Verfassungsschutz, was dann angesichts staatlicher Panik vor neuerlichen Pannen zu gnadenlosen Kuriositäten führen kann (exemplarisch ohne Anspruch auf Vollständigkeit hier: http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/archives/12161 http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/11/30/titanic-plakat-narrt-bayerische-polizisten/ ) bis hin zu Aliens im Bundestag (hier: http://www.ra-juedemann.de/2011/11/ufos-auskunftsanspruche-nach-dem-ifg-in-unterlagen-uber-auserirdische-pm/ ). Schlussendlich dringt jahreszeitbedingt mal wieder Wham! bis in die genervten Gehörgänge vor (hier: http://www.rechtsanwalt-will.info/2011/11/wahnsinn.html )Auch Rechtsanwälte sind da nicht vor gefeit. Warum auch?
Verschwörungstheorien arbeiten mit vermeintlichen Fakten, die in den Raum geworfen werden, die von keiner Sau überprüfbar aber in sich absolut schlüssig sind. Garniert wird das Ganze durch Einsetzung der üblichen Verdächtigen, denen wir ein solches Vorgehen zutrauen und der Beweis für den Wahrheitsgehalt einer Verschwörungstheorie wird dann dadurch erbracht, dass die Verdächtigen sie nicht bestreiten bzw. überhaupt nichts dazu sagen. Das entspricht einer guten zivilrechtlichen Logik der sogenannten prozessualen Wahrheit, wonach alles als zugestanden gilt, was nicht ausdrdrücklich bestritten wird ( § 138 Abs.3 ZPO).
Wenn also der klägerische Vortrag in einem Schadenersatzprozess dahingehend lautet, der Kläger habe mit seinem kleinen Segelboot den Rhein bei Königswinter befahren und der Beklagte habe in seiner Eigenschaft als Kommandant der USS Niemitz mit eben diesem Flugzeugträger auf Höhe des Anlegers der Königswinterer Fähre die benannte Yacht über den Haufen gefahren und auf diese Weise einen Schaden in Höhe von 10.000.000,00 EUR verursacht und der Beklagte bestreitet das nicht - dann wird der Irrsinn wahr! (Und der Kläger hoffentlich ebenso in die Psychiatrie eingewiesen, wie dem Beklagtenanwalt aufgrund offensichtlicher Unfähigkeit seine Zulassung entzogen). Aber genau nach der Logik funktionieren Verschwörungstheorien!
Aber im Ernst: es gibt durchaus etwas, was wenige wissen, von dessen Wahrheitsgehalt ich allerdings absolut überzeugt bin:
Nachdem die Spanier die Maya erfolgreich ausgerottet hatten, entdeckten sie deren Kalender und stellten fest, dass der nicht zu Ende geschrieben war. Dies erzählten sie in Rom. Und weil der Vatikan befürchtete, dass das Ende des Mayakalenders auch gleichzeitig das Ende der Welt bedeuten könnte, beauftragte die Heilige Inquisition (Entschuldigung: die Glaubenskongregation) einen Ausschuss, bestehend aus Tempelrittern, Illuminati und einigen Weisen von Zion, von denen ein pa…
» Vollständiger ArtikelErschienen 1. Dezember 2011 auf http://stuwal.blog.de.
NEBGEN | 19. Juli 2010 — was habe ich Euch verarscht. Lasst mich mit einem biblischen Zitat beginnen: Alles hat ein Ende, nur die Wurst hat zwei... oder …
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Rechtseinblicke | 17. Juni 2008 — Letzte Woche wollte ich mir zur Vorbereitung auf meine Sitzungsvertretung (die noch ansteht), ein paar Verhandlungen vor dem St…
Pressemitteilung Berlin, den 22.11.2011 In der Verwaltungsstreitsache VG 2 K 91.11 des Herrn Frank R., Verfahrensbevollmächtigte: Thöner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH