Verschwiegenheitspflicht: Muss ein Arbeitnehmer über sein Gehalt schweigen?

Die Verschwiegenheitspflicht bzw. Schweigeklausel über das Gehalt im Arbeitsvertrag ist mehrkwürdigerweise ein in der Rechtsprechung bis dato nie problematisiertes Thema. Das liegt höchtswahrscheinlich daran, dass kein Arbeitgeber die Einhaltung dieser Klausel jemals einklagen würde. Was auch klug ist.

Ohne Klausel im Vertrag muss kein Arbeitnehmer über sein Gehalt schweigen, da sind sich alle einig. Nach Meinung einzelner Anwälte allerdings soll der Arbeitnehmer per Arbeitsvertrag durch eine entsprechende Arbeitsvertragsklausel verpflichtet werden können, über sein Gehalt zu schweigen. Entsprechende Muster, die sogar ein Stillschweigen über den ganzen Arbeitsvertrag abverlangen (!), findet man auch im Internet. …

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Themen: Arbeitsvertrag

Erschienen 15. Juni 2008 auf http://blog.juracity.de.

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