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Verschweigen von Provisionen führt zu Schadenersatz des Anlegers

am 12.03.2007 von http://log.handakte.de/

Der Bundesgerichtshof hat eine unter Verbraucherschutzgesichtspunkten sensationelle Entscheidung am 06.03.2007 veröffentlicht.
Das Aktenzeichen lautet: X ZR 56/05. Hintergrund, der von RA Tilp erstrittenen Entscheidung ist, dass eine Bank bei Verkauf von Aktienfonds und anderen Anlageprodukten sämtliche anfallenden Provisionen offen legen muss. Soweit sie dies nicht tut, hat ein Anleger grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz.
Der BGH weitet damit die Rechtsprechung zum Thema verheimlichte Provisionen weiter aus. Hintergrund ist folgender selbstverständlicher Gedanke: eine Beratung kann nur dann von dem zu Beratenden bewertet werden, wenn er weiß, dass der Berater Gelder von Dritten erhält. Also muss der Berater offen legen, ob und wie viel Provisionen von Dritten gezahlt werden. …

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