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Verschollenes Bestellschreiben löst Irritationen aus

am 04.08.2006 von http://www.strafblog.de

Schon vor 2 Monaten habe ich mich in einem beim Landgericht Essen anhängigen Verfahren zum Verteidiger bestellt und die Akten angefordert. Seitdem haben wir mehrfach an Akteneinsicht erinnert. Meine Sekretärin hat wiederholt mit der Geschäftstelle der Strafkammer telefoniert. Kurzfristige Übersendung der Akte wurde mehrfach zugesichert, zuletzt vor 2 oder 3 Tagen. Heute rief der Mandant an und teilte mit, ihm sei ein Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Wie das denn sein könne, er wolle doch von mir verteidigt werden. Ein Anruf bei der Geschäftsstelle der Kammer ergab, dass dort bislang keine Bestellschreiben von mir vorliege. Deshalb sei die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erfolgt. Wieso man das nicht vorher mitgeteilt habe, wir hätten doch mehrfach Akteneinsicht angemahnt? Das sei eben nicht aufgefallen. Ein Blick in unsere Akte ergab jetzt, dass das Bestellschreiben versehentlich ans falsche Gericht, nämlich nach Düsseldorf, geschickt worden war. Ein klassisches Büroversehen, dass zwar nicht passieren soll, aber durchaus einmal passieren kann. Erschreckend ist, dass es beim Landgericht Düsseldorf anscheinend niemand für nötig befunden hat, das dort keiner Akte zuzuordnende Bestellschreiben mit entsprechender Mitteilung an mich zurückzusenden oder zumindest anzurufen. Vielleicht steckt das Schreiben dort in einem Ordner mysteriöse Vorgänge, wer weiß das schon. Erstaunlich auch, dass die Geschäftsstelle des Gerichts in Essen trotz wiederholter Anfragen und Kontakte nicht darauf hingewiesen hat, dass dort noch keine Verteidigerbestellung vorliegt. Wieso sagt man uns telefonisch umgehende Akteneinsicht zu, wenn wir dort nicht als Verteidiger notiert sind?

Ein Glück, dass nicht wirklich etwas angebrannt ist. Die Verteidigerbestellung haben wir heute per Fax nach Essen übersandt und die Entpflichtung des Pflichtverteidigers beantragt. Die muss von Gesetzes wegen erfolgen. Mit der beantragten Akteneinsicht rechne ich in den nächsten Tagen. Dann kann die Arbeit endlich richtig losgehen.

Autor: RA Rainer Pohlen

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