Versandkosten: Keine Pauschale bei Widerruf
am 18.09.2007 von http://www.lawblog.de
Versandhandel-Kunden, die sich bei ihrer Bestellung an einer Versandkostenkostenpauschale beteiligen, müssen diese nicht zahlen, wenn sie sich auf ihr Widerrufsrecht berufen und die Ware zurücksenden. Dieses Urteil hat jetzt die NRW-Verbraucherzentrale mit einer Musterklage vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ 15 U 226/06) erstritten.
Der Händler hatte bislang – wie andere auch – eine Beteiligungspauschale zwischen 4,95 und 5,96 Euro verlangt und die auch aufrecht erhalten, wenn Kunden die Ware (etwa, weil sie ihnen nicht gefiel) zurückschickten. Diese Praxis, so gestern Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller, war für Käufer ein Hemmschuh, ihr Widerrufsrecht wahrzunehmen.
Vor allem bei Bestellungen mit geringem Warenwert sei ein …
Verbraucherzentrale NRW : Widerrufsrecht - Bei komplettem Widerruf im Versandhandel sind die Kosten der Rücksendung vom Verkäufer zu tragen.
MEDIEN INTERNET und RECHT / OLG Karlsruhe, Urteil vom 5.09.2007, Az. 15 U 226/06 Verbraucher, die im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden und so ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Versandkostenpauschale nicht bezahlen. <br><br> So urt…
Verbraucherrecht: Verbraucher müssen bei Widerruf nicht die Hinsendekosten bezahlen
Recht und Alltag / Verbraucher, die im Versandhandel Waren bestellen und ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Kosten für die Hinsendung (Versandkostenpauschale des Versenders) nicht bezahlen .Das entschied kürzlich das Landgericht Karlsruhe (A…
Versandkosten bei Widerruf im Versandhandel?
JuracityBlog / Das OLG Karlsruhe (Az.: 14 U 226/06) hatte sich mit den Kosten der Hinsendung im Falle des Widerufes eines Kaufes im Versandhandel zu befassen. Die Verbraucherzentrale NRW hatte zu dieser Frage eine Musterklage anhängig gemacht. Bekanntlich m…
OLG Karlsruhe: Keine Hinsendekosten bei Widerruf im Versandhandel
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Karlsruhe (Urt. v. 05.09.2007 - Az.: 14 U 226/06) hat nach einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW entschieden, dass ein Verbraucher, der im Versandhandel die bestellte Ware zurücksendet und damit von seinem gesetzlichen Widerrufs…
LG Karlsruhe: Keine Hinsendekosten bei fernabsatzrechtlichem Widerruf
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Verbraucher, die im Versandhandel Ware bestellen und ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Kosten für die Hinsendung nicht bezahlen. Das entschied kürzlich das Landgericht Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05, nicht rechtskräftig) auf Gru…
OLG Karlsruhe: Keine Hinsendekosten bei Widerruf im Versandhandel - Volltext
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Wie bereits in den Kanzlei-Infos v. 18.09.2007 mitgeteilt, hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass ein Verbraucher, der im Versandhandel die bestellte Ware zurücksendet und damit von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht, keinerlei Hins…
Bei Widerruf eines Fernhandelskaufs hat der Verkäufer auch die Hinsendekosten der Ware zu tragen
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Werden unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln Waren verkauft – typischerweise über Internet oder Telefon -, so steht dem Käufer als Verbraucher ein Widerrufsrecht nach §§312d Abs. 1, 355 BGB zu. Zwar hat der Gesetzgeber in §357 Abs. 2 BGB…
