Versandhandel im Internet

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Rahmen von Internetgeschäften, die den Vorbehalt des Verwenders beinhaltet, ein in Qualität gleichwertiges Produkt liefern zu dürfen, wenn das bestellte nicht verfügbar ist, ist wegen Verstoßes gegen § 308 Nr. 4 BGB unwirksam.

Eine solche Regelung ist dem Kunden nicht zuzumuten, da mögliche Änderungen nicht hinreichend bestimmt sind. So bleibt u.a. das Interesse vieler Kunden an einer besonderen optischen Gestaltung des Kaufgegenstandes unberücksichtigt; wenn also nicht Qualität und Preis für die Kaufentscheidung ausschlaggebend sind, sondern Marke, Typ und Aussehen des Produkts. Weiterhin bleibt das Interesse der Kunden unberücksichtigt, die bei einer Ers…

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Themen: Rechtsprechung , Versandhandel

Erschienen 24. September 2006 auf http://log.handakte.de/.

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