Versandapothekenregister
Der mit apothekenpflichtigen
Arzneimitteln in ist seit 2004 erlaubt.
Für gelten dabei
dieselben Anforderungen wie für jede öffentliche (Präsenzapotheke). Bislang konnten im Internet nicht erkennen, ob eine Apotheke eine behördliche Erlaubnis zum Versandhandel für
Deutschland besitzt. sollen ein neues Register und ein Sicherheitslogo mehr Transparenz über Apotheken mit Versandhandelserlaubnis im
Internet schaffen. Angesiedelt sind sowohl das Versandapothekenregister wie auch das Sicherheitslogo beim DIMDI, dem Deutschen
Institut für Medizinische Dokumentation und Information, einer Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
Sinn des Logos, dass die Versandapotheker in ihren Internetauftritt aufzunehmen sollen, soll es sein, dass mit einem Klick auf das
auf den Webseiten der
befindliche Sicherheitslogo zukünftig unmittelbar der entsprechende Eintrag im Versandapothekenregister beim DIMDI aufgerufen wird.
Zwei Prüfungsergebnisse sind nach dem Klick auf das Sicherheitslogo möglich:
Bei registrierten Apotheken öffnet sich ein Fenster, das die wichtigsten Daten dieser Apotheke enthält, z. B. Anschrift und
Kontaktdaten. Die dort aufgeführte Internetadresse verlinkt (zurück) auf die Apotheken-Webseite(n). Diese Rückführung zur registrierten
Versandapotheke soll das Risiko verringern, auf Webseiten zu bestellen, hinter denen sich unseriöse Anbieter verbergen können. Es
erscheint ein entsprechender Hinweis, dass die angefragte Apotheke nicht im Versandapotheken…
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