Reisen mit Batterien
ADMIGRA.de | 3. Januar 2008 — Per 1. Januar 2008 gelten neue Regelungen für das Mitführen von Lithiumbatterien/Akkus in Flugzeugen. Grundsätzlich wird empfoh…
Nach unseren Feststellungen hat die Abmahnbranche ein weiteres, lukratives Feld für sich entdeckt: In letzter Zeit häufen sich Beanstandungen hinsichtlich der Einhaltung gefahrgutrechtlicher Vorschriften beim Versand von Lithiumbatterien und -zellen. Dabei ist leider zu beobachten, dass sich etliche Batterieverkäufer der gefahrgutrechtlichen Einstufung von Lithiumbatterien und -zellen überhaupt nicht bewusst sind. Dieses mangelnde Problembewusstsein führt neben der Scheu vor Kosten und Aufwand eines adäquaten Versands in der Praxis häufig zu massiven Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften.
So wird durch die abmahnenden Mitbewerber im Rahmen ihrer Testkäufe regelmäßig dokumentiert, dass Batterieverkäufer Lithiumbatterien und -zellen an ihre Kunden oftmals ohne jegliche Sicherungs- bzw. Kennzeichnungmaßnahmen verschicken, etwa mehrere Batterien zusammengewürfelt ohne gesonderte Innenverpackung als Warensendung in einem einfachem Luftpolsterumschlag.
Auch wenn derartige Schludereien in aller Regel weder zu brennenden Briefkästen noch zu Personenschäden führen, drohen in der Praxis vermehrt kostenintensive wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Anwaltspost ist mit einem geschärften Blick für die gefahrgutrechtliche Relevanz und vertretbarem Aufwand beim Verpacken, Kennzeichnen und Versenden durchaus vermeidbar.
Daher soll im folgenden Artikel die rechtliche Lage beim Versand neuer Lithiumbatterien bzw. -zellen überblicksweise dargestellt werden.
HintergrundMag es auch aktuell bezüglich überhitzender oder gar explodierender Akkus mobiler Geräte wie Handys oder Notebooks wieder ruhiger geworden sein: Vor einiger Zeit machten lithiumhaltige Batterien negative Schlagzeilen. Insbesondere die im Bereich der Verbraucherelektronik weit verbreiteten Lithium-Ionen und Lithium-Polymer Akkus zeigten öffentlichkeitswirksam teilweise „explosive“ Eigenschaften.
Da entzündeten sich die Akkus von Mobiltelefonen beim Aufladen oder gar beim bloßen Tragen in der Hosentasche, manche lösten sogar eine kleine Explosion aus. Videos von durch Explosionen ihrer Akkus umher geschleuderter Notebooks gingen um die Welt.
Dabei waren keineswegs wie vielfach suggeriert nur minderwertige Nachbauakkus asiatischer No-Name-Hersteller betroffen. Auch namhafte Hersteller wie etwa Dell oder Sony hatten diesbezüglich mit millionenschweren Rückrufaktionen zu kämpfen.
Fest steht, dass lithiumhaltige Batterien bei unsachgemäßer Lagerung und Handhabung oder eben auch beim Transport, etwa zum Endverbraucher zu einer Überhitzung neigen und in der Folge in Brand geraten können. Somit besteht für alle am Versand lithiumhaltiger Batterien Beteiligten zumindest abstrakt eine erhebliche Gesundheitsgefährdung.
Änderungen der UN-Vorschriften seit 2009Für den Transport gefährlicher Güter werden von den Vereinten Nationen durch einen Sachverständigenausschuss beim Wirtsc…
» Vollständiger ArtikelADMIGRA.de | 3. Januar 2008 — Per 1. Januar 2008 gelten neue Regelungen für das Mitführen von Lithiumbatterien/Akkus in Flugzeugen. Grundsätzlich wird empfoh…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 22. November 2011 — Folgende Frage hat uns heute ein Mandant gestellt: Was muss ich beim Versand von Endoskopen beachten, in die Lithiumbatterien f…
Handakte WebLAWg | 3. Januar 2008 — Wer viel und lange unterwegs ist, braucht auch regelmäßig Stromnachschub - der Griff zur Ersatzbatterie ist ein Markenzeichen j…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 6. Dezember 2011 — Unsere Kanzlei erreichen immer häufiger Anfragen verunsicherter Händler, die sich der gefahrgutrechtlichen Problematik beim Ver…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 14. Oktober 2010 — Viele Händler verkaufen Gefahrgüter, ohne sich dessen bewusst zu sein – einfach deshalb, weil viele Alltagsgegenstände das Labe…
LawBlog | 15. August 2006 — Dell startet die größte Rückrufaktion der Firmengeschichte. Die Akkus von rund 4 Millionen Notebooks müssen getauscht werden, b…
it-recht-plus.de | 26. Januar 2010 — Zum 1.12.2009 trat das Batteriegesetz in Kraft. Es löst die seit 1998 gültige Batterieverordnung ab und ist eine direkte Umsetz…
IT-Rechtsinfo | 8. Mai 2009 — Hintergrund: Seit 1998 gilt für den Handel mit Batterien die BattV. Hier stellen die §§3-5 der BattV bindende Anweisungen für Hers…
Bösel, Kohwagner & Kollegen | 23. Februar 2010 — Batteriegesetz – Am 28. Februar 2010 läuft die Anmeldefrist für die Registrierung beim Umweltbundesamt ab. Grundlage hierfür is…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 19. Januar 2011 — Am 1.12.2009 trat das Batteriegesetz (BattG) in Kraft, das für Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus aber auch für …