Verrechnung nach § 96 InsO nur zeitlich begrenzt unzulässig
am 27.08.2007 von http://insoblog.de/cgi-bin/weblog_basic
Eine Verrechnung nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist unzulässig, wenn die die Verrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung begründet wurde. Der Gläubiger kann sich in diesem Fall nicht darauf berufen, dass die Forderung der Masse durch Verrechnung erloschen ist. Der BGH jetzt klargestellt, dass das Recht des Insolvenzverwalters die Unzulässigkeit der Verrechnung geltend zu machen, der Verjährung wie eine Insolvenzanfechtung unterliegt (§ 146 InsO):
Da § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO eine anfechtbar herbeigeführte Aufrechnung (oder Verrechnung) insolvenzrechtlich für unwirksam erklärt, besteht die Forderung, die durch die Aufrechnung erloschen ist, für die Zwecke des Insolvenzver-fahrens fort (BGH, Urt. v. 9. Februar 2006 - IX ZR 121/03, ZIP 2006, 818, 820; v. 28. September 2006 aaO S. 2180). Die Hauptforderung wird jedoch hinsicht-lich dieser Wirkung der anfechtungsrechtlichen Ausübungsfrist des § 146 Abs. 1 InsO unterstellt (BGH, Urt. v. 28. September 2006 aaO S. 2180 f). Dies hat zur Folge, dass der Insolvenzverwalter die insolvenzrechtliche Wirkung des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO nur innerhalb der Frist des § 146 Abs. 1 InsO durchsetzen kann; er muss also den Anspruch aus der Hauptforderung …
Gebunden und gelähmt - Was passiert mit einer Bau-Arbeitsgemeinschaft in der Insolvenz eines Gesellschafters?
InsoBlog.de / In der Zeit vor der Antragstellung hatte die Schuldnerin ihre Beiträge zur Arbeitsgemeinschaft wie zwischen den Gesellschaftern vereinbart erbracht. Unter dem Gesichtspunkt der Insolvenzanfechtung will der Insolvenzverwalter nun von der Arbeitsgemei…
Auswirkung der Insolvenzeröffnung auf die Vertragsbeziehung zur Bank, eingeschränkte Verrechnung im Kontokorrent
InsoBlog.de / Typische Schwierigkeiten in der Firmeninsolvenz: Auf dem Bankkonto der Schuldnerin sind in der kritischen Zeit noch Zahlungen eingegangen. Die Diskussionen gehen dabei immer wieder um Aufrechnung, anfechtbar erlangte Aufrechnungslagen und Absonderun…
Genau anders herum
juragebirge.de / Der Insolvenzverwalter des Vermieters, über dessen Vermögen am 01. September 2001 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, rechnete die Nebenkosten für die Jahre 2000 und 2001 (bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens) ab. Aus den A…
Genau anders herum
juragebirge.de / Der Insolvenzverwalter des Vermieters, über dessen Vermögen am 01. September 2001 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, rechnete die Nebenkosten für die Jahre 2000 und 2001 (bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens) ab. Aus den A…
Keine Anwendung des § 130 I InsO auf Nachlasspflegervergütung
walfischbucht / Schon am 15.12.2005 hatte der IX- Zivilsenat des BGH (Az: IX ZA 3/04) in einer Prozesskostenhilfesache darauf hingewiesen, dass die Vergütung des Nachlasspflegers unter § 324 Abs. 1 Nr. 4 InsO fällt und eine Masseverbindlichkeit darstellt. So wei…
Die Vollstreckung des kleinen Mannes
InsoBlog.de / Eine Aufrechnungslage ist das Beste, das einem Insolvenzgläubiger in der Insolvenz passieren kann. Jedenfalls so lange sie nicht unter die Ausnahmen des § 96 InsO fällt. Die Vorschriften zur Aufrechnung in der Insolvenz sind vom Grundsatz her einf…
