Verquaste Verteidigung
am 10.09.2007 von http://www.kanzlei-hoenig.info
Mein Mandant hat mich mit der Verteidigung in der Revison beauftragt. In der ersten Instanz ist er von einer promovierten Rechtsanwältin “verteidigt” worden. In der Gerichtsakte finde ich ein Schreiben von dieser Anwältin an das Gericht.
nehme ich Bezug auf die telefonische Ladung vom 29.11.2005 zum 16.12.2005, 09.45 Uhr. Mein Mandant teilte mir am 06.12.2005 mit, dass ihm bislang keine schriftliche Ladung zu diesem Termin zugegangen ist. Da mein Mandant diese Ladung zum Betreten des Gebäudes vorlegen muß, wird gebeten, diese kurzfristig zu übermitteln. Eine gesonderte Ladung für mich ist nicht erforderlich.
Ich frage mich, warum Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die sicherlich hervorragende Kenntnisse auf dem Gebiet des Zivilrechts haben können, nicht die Finger von Sachen lassen, die sie nicht verstehen.
Wenn ein Angeklagter nicht (ordnungsgemäß) geladen ist, muß er nicht zum Termin erscheinen.
Wenn ein Angeklagter nicht fristgerecht (ein Woche vor dem Termin) geladen ist, darf nicht verhandelt werden. Oder die Verteidigung verzichtet auf die Einhaltung der Ladungsfrist – wenn die Staatsanwaltschaft und das Gericht bereit sind, dieses Verhalten zu honorieren.
Jeder Zuschauer, jeder Interessierter und erst Recht ein Angeklagter kommt in das Kriminalgericht. Mit oder ohne …
NÄCHSTER TERMIN: LETZTER APRIL
LawBlog / Herr E. hat gestern eine Ladung als Zeuge erhalten. Er soll am 11.04.2005 vor Gericht aussagen. Tja, jetzt stellt sich die Frage, ob man sich als Staatsbürger mal janz dumm stelle darf. Oder ob es eine Verpflichtung gibt, bei einem auf der Hand lie…
Wenn der Wurm einmal drin ist,
Kreuzberger Verkehrsrecht / bleibt er drin. Dem Mandanten wird vorgeworfen, im Oktober 2005 am Zebrastreifen nicht angehalten zu haben, als angeblich eine Fußgängerin die Straße überqueren wollte. Das bringt ihm einen Bußgeldbescheid mit 50 Euro und…
VERSEHENER VERTEIDIGER
LawBlog / Wer gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, muss in der Hauptverhandlung nicht erscheinen. Der Angeklagte kann sich durch einen Verteidiger vertreten lassen (§ 411 Abs. 2 Strafprozessordnung). Von dieser Möglichkeit hat ein Mandant Gebra…
KEINE LUST MEHR
LawBlog / Ein Polizeibeamter regt sich darüber auf, dass ich mich erdreiste, für meinen Mandanten um Verlegung eines Vernehmungstermins zu bitten. Mein Mandant soll als Zeuge befragt werden. Ich weise darauf hin, dass man von einem Berufstätigen ja wohl k…
Haftbefehl: Das machen wir hier immer so!
kanzlei-hoenig.info / Die Staatsanwaltschaft und das Gericht waren informiert darüber, daß der Mandant psychisch krank ist. Ich habe ein paar Gutachten und Arztberichte übermittelt. Bereits frühzeitig sollte ein (weiteres) Gutachten eingeholt werden,…
Haftbefehl trotz Abmeldung
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Das hatte was. Der Mandant war heute in der Hauptverhandlung nicht erschienen. Ich hatte zufällig wegen einer anderen Sache von ihm eine Abmeldebescheinigung aus dem September 2006 parat und konnte berichten, dass mein Mandant in seine türkische He…
