Verpflegung im Altersheim

Umsätze im Zusammenhang mit der Verpflegung der Bewohner eines Altenwohnheims sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf als regelbesteuerte Dienstleistungen und nicht als (dem reduzierten Umsatzsteuersatz von 7% unterworfene) bloße Lieferung zubereiteter Speisen anzusehen, wenn sich die Leistung nicht darauf beschränkt, die in den Großküchen der jeweiligen Heime verzehrfertig zubereiteten Speisen an den Betreiber des Altenwohnheims zu liefern, sondern darüber hinaus auch das Mobiliar der Gemeinschaftsaufenthaltsräume sowie das zur Einnahme der Mahlzeiten erforderliche Geschirr und Besteck überlassen wird. Der Berücksichtigung der Überlassung von Mobiliar, Besteck und Geschirr als Dienstleistungselement stehe, so das Finanzgericht Düsseldorf, nicht entgegen, dass daneben das gesamte Heiminventar überlassen werde und damit mehrere selbständige Leistungen eines Unternehmers vorliegen.

In dem jetzt vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Streitfall betrieb die Klägerin mehrere Altenwohn- und Pflegeheime. In einem Rahmenvertrag verpflichtete sich die Rechtsvorgängerin der Klägerin, die in den von der Klägerin betriebenen Altenwohn- und Pflegeheimen vollstationär untergebrachten Personen mit allen erforderlichen Speisen und Getränken zu versorgen und dabei die Speiseplanvorgaben der Klägerin einzuhalten. Sie hatte sämtliche Mahlzeiten mit eigenem Personal und eigener Kücheneinrichtung zuzubereiten und den Transport der Mahlzeiten und Getränke zu den Altenwohn- und Pflegeheimen durchzuführen, die erforderliche Bett- und Flachwäsche zu stellen, die persönliche Wäsche der Heimbewohner zu reinigen, die mit dem Betrieb der Altenwohn- und Pflegeheime verbundenen Verwaltungstätigkeiten zu übernehmen und die Gebäude durch einen externen Dienstleister reinigen zu lassen.

Im Anschluss an eine Betriebsprüfung vertrat das beklagte Finanzamt die Auffassung, die Rechtsvorgängerin der Klägerin habe die Umsätze aus der Verpflegung der Heimbewohner zu Unrecht dem ermäßigten Steuersatz unterworfen. Die Leistungen seien nicht als Speiselieferungen, sondern als dem Regelsteuersatz unterliegende Dienstleistungen zu würdigen.

Das Finanzgericht Düsseldorf ist dieser Auffassung des Finanzamtes gefolgt und hat die Klage in diesem Punkt abgewiesen:

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG 1999 ermäßigt sich die Steuer auf 7% für die Lieferung der in der Anlage zum UStG bezeichneten Gegenstände. Zu diesen Gegenständen gehören unter anderem die in der lfd. Nr. 10 ff. der Anlage genannten Lebensmittel und Lebensmittelzubereitungen. Eine Steuerermäßigung nach dieser Vorschrift kommt danach nur in Betracht, wenn es sich bei den betreffenden Umsätzen um Lieferungen handelt; handelt es sich hingegen um sonstige Leistungen, scheidet eine Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG 1999 aus.

Bei der Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung ist auf die Sicht des Durchschnittsver…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Umsatzsteuer , Finanz , Altersheim , Seniorenheim

Erschienen 29. Januar 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Essen auf Rädern

Blickpunkt Recht & Steuern | 11. Oktober 2006 — Mit zwei jetzt veröffentlichten Urteilen entschied der Bundesfinanzhof, dass weder das sogenannte “Essen auf Rädern” noch der …

“Essen auf Rädern”: voller Umsatzsteuersatz

STEUERRECHT | 11. Oktober 2006 — BFH-Urteil vom 10.08.2006 - V R 55/04 und BFH-Urteil vom 10.08.2006 V R 38/05 Aus der Pressemeldung des Bundesfinanzhofs (B…

Pommes 19%?

Rechtslupe | 2. Dezember 2009 — In insgesamt vier Verfahren hat jetzt der Bundesfinanzhof hat im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens dem Gerichtshof der Euro…

Restaurationsleistungen Umsatzsteuer: BFH: EuGH-Vorlagen zur Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und Lieferungen von Nahrungsmitteln

STEUERRECHT | 2. Dezember 2009 — BFH-Beschluss vom 15.10.2009 – XI R 6/08 BFH-Beschluss vom 15.10.2009 – XI R 37/08 BFH-Beschluss vom 27.10.2009 – V R 3/07 …

Zubereitung von Speisen im Altenwohnheim und Pflegeheim

Rechtslupe | 13. Januar 2012 — Die in einer Großküche eines Altenwohnheims und Pflegeheims zur Verpflegung der Bewohner zubereiteten Speisen sind keine “Sta…

BFH zum „Sozialcatering“

De lege lata | 4. Januar 2012 — Ein Unternehmen, das für Altenheime in eigenen Großküchen Speisen zubereitet und diese auf eigenen Stationsküchen portioniert sowi…

Umsatzsteuer im Imbisswagen

Blickpunkt Recht & Steuern | 2. Januar 2007 — Die Abgabe von fertig zubereiteten Speisen aus einem Imbisswagen unterliegt als Dienstleistung dem Regelsteuersatz, wenn aus de…

Popcorn und Nachos zum ermäßigten Umsatzsteuersatz

kanzlei.biz | 3. November 2011 — Eigener Leitsatz: Der durch den Kinobetreiber erfolgte Verkauf von erwärmtem Popcorn und Nachos unterliegt dem ermäßigten Umsatzst…

Umsatzsteuer Gastronomie: Steuerrecht: Umsatzsteuer in der Gastronomie: Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und G…

Meyer-Köring v.Danwitz | 24. Oktober 2008 — Das Problem „Zum Mitnehmen oder zum Hieressen?“, wer kennt in der Systemgastronomie oder am Imbissstand nicht dies Frage. War…

Imbissstände: Essenslieferung oder Restaurationsleistung?

Rechtslupe | 24. August 2011 — Mit zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof zu der bisher häufig streitigen umsatzsteuerlichen Abgrenzung von Essenslieferungen (…