Verpackungen - Neuregelung zum 01.01.2009
Das Thema wird von der Bundesregierung immer
ernster genommen. Um sicherzustellen, dass die im Versandhandel verwendeten Verpackungen der Wiederverwertung zugeführt werden, ist
in der seit dem 01.01.2009 geltenden Fassung der (VerpackV) ein ausgeklügeltes System zum Einsatz von und Umgang mit
Verpackungen vorgesehen.
Die VerpackV galt auch bisher schon für alle, die Waren in Verpackungen an Endverbraucher abgeben, z.B. im Versandhandel. Doch eine
Pflicht, diese Verpackungen der Wiederverwertung zuzuführen, bestand für den nicht. Vielmehr konnte der Kunde in vielen Fällen darauf verwiesen werden, die Verpackungen über die
Altpapiersammlung oder die „gelbe Tonne” (je nach Gemeinde auch „gelber Sack”) zu entsorgen.
Dies ist seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr möglich. Vielmehr muß der Händler - und das betrifft auch kleine eBay-Händler mit
geringem Umsatz - sicherstellen, dass die Verpackungen dem Recycling zugeführt werden. Dafür sieht die VerpackV zwei Möglichkeiten
vor:
Rücknahme der Verpackungen - das bedeutet nicht, dass der Händler selbst die zurücknimmt, sondern das er einem Entsorgungsunternehmen angeschlossen ist. Einer der
bekanntesten dürfte die “Der Grüne Punkt -
Deutschland GmbH” sein. Verwendung
von lizenzierten Verpackungen - das bedeutet, der Verkäufer des Verpackungsmaterials ist einem Entsorger angeschlossen.
Einfacher sieht auf den ersten Blick die Verwendung von lizenzierten Verpackungen aus. Allerdings muß der Händler sicherstellen, dass
das Verpackungsmaterial tatsächlich lizenziert ist. Denn dafür ist er beweispflichtig und ansehen kann man das der Verpackung nicht -
eine Kennzeichnungspflicht für lizenzierte Verpackungen gibt es nicht. Es sollte daher auf einer vertraglichen Regelung zur
Lizenzierung beim Kauf der Verpackungen durch den Händler bestanden werden.
Der Anschluß an einen Entsorger bedingt gegenüber der Verwendung lizenzierter Verpackungen höhere Einstandskosten (Mitgliedschaft
beim Entsorger) und Verwaltungsaufwand, da dem Entsorger Mengenmeldungen über die verwendeten Verpackungen zu machen sind.
Allerdings ist der Händler in der Beweispflicht, dass er die VerpackV beachtet - und den Beweis kann man wohl nur durch den Anschluß
an einen Entsorger führen. Denn die Beweispflicht gilt nicht nur für Neuverpackungen, sondern au…
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