Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet VII
Die Landkarte der Entscheidungen im Streit um die Internetveröffentlichung der Daten über die Empfänger von ist um ein Bundesland reicher. Bisher hatten
bereits Verwaltungsgerichte in Hessen und in Schleswig-Holstein die Veröffentlichung einstweilen gestoppt, während das
Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen in mehreren Beschlüssen die Veröffentlichung der Daten der Subventionsempfänger im
Internet als rechtmäßig angesehen hat. Nunmehr hat sich auch das Verwaltungsgericht Schwerin die Internetveröffentlichung der
Empfänger der Agrarbeihilfe als zulässig angesehen und die Eilanträge zweier Empfänger der Agrarbeihilfe, mit denen diese die
Veröffentlichung ihrer Daten im Internet untersagt haben wollten, abgelehnt.
Die Antragsteller, Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die Agrarzuwendungen (EGFL- und ELER-Mittel) erhalten haben, wenden sich
gegen die Veröffentlichung ihrer Daten als Empfänger von Agrarbeihilfen der EU im Internet. Eine Verordnung der EG und eine
dazugehörige Durchführungsverordnung bestimmen, dass auf einer speziell hierfür eingerichteten Seite die Namen der Empfänger von
EU-Mitteln, Ort mit Postleitzahl und die Höhe der gewährten Jahresbeiträge eingestellt werden.
Die Schweringer Verwaltungsrichter gehen davon aus, dass der mit der öffentlichen Bekanntmachung der entsprechenden Daten verbundene
Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht gerechtfertigt ist. Ernsthafte Zweifel an der Gültigkeit der
Gemeinschaftsverordnung bestehen nicht. Das mit der Verordnung angestrebte Ziel, die Transparenz hinsichtlich der Verwendung der
Gemeinschaftsrechtsmittel zu erhöhen, stellt sich als legitimer Zweck dar. Die Nutzung des Internets als neue Recherchemöglichkeit
ist dabei nicht zu beanstanden.
Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Die Antragsteller haben dagegen Beschwerde erhoben, üb…
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