Veröffentlichung fremder E-Mails: Ruhrbaron Schraven will es wissen

Der bereits am Landgericht Hamburg gestählte Blogger David Schraven hat angekündigt, E-Mails aus Rüttgers Club zu veröffentlichen, was man dort nicht ganz so witzig findet - denn die eigenen Persönlichkeitsrechte vermarktet man ja lieber selber…

Die eigentliche Begründung aber lautet, dass es sich um eine “geklaute” Email handelt, was nicht schick ist. Da gab es in der Vergangenheit durchaus Urteile, welche insoweit eine Indiskretion sehen, etwa das Landgericht Köln hat sich da hervorgetan. Schraven indes lässt sich nicht einschüchtern und sieht sich durch Wahrung berechtigter Interessen gerechtfertigt. Kenner denken an die Wallraff-Entscheidung. Man wird sehen.

Das Leaken von auf illegale Weise gewonnenem Material könnte man allerdings eleganter bewerkstelligen: Wenn Wikileaks.org die In…

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Themen: Pressefreiheit , Internet , Abmahnung , Meinungsfreiheit , Blogger , Landgericht Hamburg , Volker Pispers , Politik , Zensur , Verdachtsberichterstattung , Pressekammer , Medienmanipulation

Erschienen 3. März 2010 auf http://www.kanzleikompa.de.

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