Veröffentlichung der Vergütung von Krankenkassenvorständen
Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, die Vergütung ihrer Vorstände in ihrer Mitgliederzeitschrift zu veröffentlichen. Dies hat das Sozialgericht Speyer entschieden und damit die Klage einer Betriebskrankenkasse gegen eine entsprechende Weisung des Bundesversicherungsamtes abgewiesen. Den Einwand der klagenden Krankenkasse, die gesetzliche Grundlage der Veröffentlichungspflicht (§ 35a Abs. 6 Satz 2 SGB IV) verstoße gegen die Verfassung, teilten die [...]
Themen: Sgb IV , Vergütung Krankenkassenvorstände
Rechtsgebiet: Medienrecht
Erschienen 17. August 2006 auf http://www.recht-blog.com.
Vergütung von Krankenkassenvorständen
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Tv-v Kündigungsfristen: BAG entscheidet Anfang September über § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB
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