Vernichtung von erkennungsdienstlichem Material
am 07.12.2006 von strafprozessMit Urteil 1P.362/2006 vom 23.11.2006 zwingt das Bundesgericht den Kanton BS, das erkennungsdienstliche Material über einen Beschwerdeführer zu vernichten. Gegen ihn war ein Strafverfahren eingeleitet worden, das wegen Rückzugs des Strafantrags eingestellt wurde. Die folgende Begründung des Urteils der Vorinstanz qualifizierte das Bundesgericht als willkürlich:Das Strafgericht hielt im Wesentlichen fest, dass die Einstellung des Verfahrens infolge Rückzugs des Strafantrages einer Einstellung des Verfahrens mangels Beweisen gleichzustellen sei und nach § 8 Abs. 3 lit. a der Verordnung über die erkennungsdienstliche Behandlung gemäss § 76 der Strafprozessordnung lediglich nach Ablauf von fünf Jahren zur Vernichtung des erkennungsdienstlichen Materials führe; die Einstellung des Verfahrens infolge Rückzugs des Strafantrags sei insoweit nicht einer Einstellung wegen erwiesener Unschuld oder einem Freispruch im Sinne von § 8 Abs. 2 der Verordnung gleichzustellen, für welche Fälle erkennungsdienstliches Material vorzeitig vernichtet werden könne.Nur auf Willkür hin prüfte das Bundesgericht die Beschwerde, weil die Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Daten für sich allein keinen schweren Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen darstelle.
Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Verfahrensabschluss
strafblog / Im Rahmen polizeilicher Ermittlungen werden bei Beschuldigten nicht selten erkennungsdienstliche Maßnahmen (Fingerabdrücke, Lichtbilder für die „Verbrecherkartei“, DNA-Analysen, usw.) durchgeführt. Doch was passiert nach Abschluss des…
(Un)teilbarkeit des Strafantrags
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Willkür am Bundesstrafgericht
strafprozess / Im Rahmen eines gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens sperrte die Bundesanwaltschaft ein Bankkonto. Nach Einstellung des Verfahrens wurde die Forderung des Kontoinhabers gegenüber der Bank zugunsten des Bundes eingezogen. Dagegen beschwerte si…
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Beschleunigungsgebot verletzt
strafprozess / Das Bundesgericht hebt eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Bern teilweise gut, letztlich allerdings nur, weil dessen Begründung einer Überprüfung nicht zugänglich war (Urteil 6S.251/2006 vom 05.02.2007).Die F…
Bundesgericht hält an alter Prozessfalle fest
strafprozess / Das Bundesgericht hält auch unter dem neuen BGG an seiner Praxis von BGEBGE 121 I 267 zur guten alten staatsrechtlichen Beschwerde fest. Danach ist ein Beschwerdeführer zur Willkürrüge nur legitimiert, wenn das Gesetzesrecht, dessen willkürliche…
Keine BGG-Beschwerde gegen Vernichtung beschlagnahmter Hanfpflanzen
strafprozess / In BGer 1B_26/2008 vom 15.02.2008 tritt das Bundesgericht in einem Präsidialentscheid ( Art. 108 Abs. 1 BGG) nicht auf eine Beschwerde ein, welche sich gegen die bereits erfolgte Vernichtung eines Hanffelds gerichtet hat. Zudem beantragte der Besch…
