Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Verfahrensabschluss

Im Rahmen polizeilicher Ermittlungen werden bei Beschuldigten nicht selten erkennungsdienstliche Maßnahmen (Fingerabdrücke, Lichtbilder für die „Verbrecherkartei“, DNA-Analysen, usw.) durchgeführt. Doch was passiert nach Abschluss des Verfahrens? „Werden die erkennungsdienstlichen Unterlagen automatisch gelöscht, wenn keine Verurteilung erfolgt ist?“, fragte gestern eine Mandantin, deren Verfahren nach mehrtätiger Hauptverhandlung schließlich gegen eine Geldauflage nach § 153 a StPO eingestellt worden war. Nein, automatisch passiert hier gar nichts. Jedenfalls nicht so ohne Weiteres. Es ist vielmehr ein Antrag des Betroffenen auf Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen erforderlich, über den dann unter Berücksichtung verschiedener Kriterien entschieden wird. § 81 b 2. Alt. StPO ist Ermächtigungsgrundlage für die weitere Aufbewahrung, soweit und solange sie notwendig ist. Die Notwendigkeit bemisst sich insbesondere danach, ob der im Strafverfahren festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene auch zukünftig als Beteiligter an Straftaten in Betracht kommt (VG Düsseldorf, Urteil vom 22.04.2006 – 18 K 6475/00-). Bleibt nach Abschluss des Verfahrens kein Tatverdacht mehr übrig, dann spricht in der Regel nichts mehr dafür, dass der Betroffene künftig strafrechtlich in Erscheinung treten wird, so dass die Notwendigkeit weiterer Aufbewahrung entfällt (VG Köln, Urteil vom 18.04.2002 – 20 K 1344/00 -). Der Betroffene hat dann einen Rechtsanspruch auf Vernichtung der Unterlagen. Zu beachten ist aber, dass nach der Rechtsprechung selbst mit einem rechtskräftigen Freispruch oder einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO nicht zwangsläufig alle Verdachtsmomente entfallen. Das gilt erst recht für eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO. Auch wenn bei solchen Verfahrensbeendigungen die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK gerade nicht widerlegt wird, steht dies nach – aus meiner Sicht fragwürdiger - Ansicht des Bundesverfassungsgerichts der weiteren Datenspeicherung nicht zwingend entgegen (Beschluss vom 16.05.2002 – 1 BvR 2257/01 - ). Lassen sich auch weiterhin Verdachtsmomente begründen, so kommt es im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsabwägung maßgeblich darauf an, welcher Art der Tatvorwurf war, wie lange die Tat, auf die sich der Verdacht bezieht, schon zurückliegt, ob typischerweise Wiederholungstaten zu besorgen sind, etc. Auch sind die Persönlichkeit des Betroffenen und seine derzeitige soziale Situation zu beurteilen. Es ist also juristische Argumentation gefragt. Was den Fall meiner Mandantin anbetrifft, habe ich da so eine Idee.... Autorin: RAin Viktoria Nagel Kanzlei POHLEN + MEISTER

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Stpo

Erschienen 18. Mai 2006 auf http://www.strafblog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Kein Gleichlauf zwischen Ermittlungsverfahren und polizeilicher erkennungsdienstlicher Behandlung – Erkennungsdienstliche Behandlu…

beck-blog | 20. Dezember 2011 — Mit Urteil vom 29.11.2011 (Az.: 5 K 550/11.NW) hat das VG Neustadt auf der Grundlage der bisherigen verwaltungsgerichtlichen …

Vernichtung von erkennungsdienstlichem Material

strafprozess | 7. Dezember 2006 — Mit Urteil 1P.362/2006 vom 23.11.2006 zwingt das Bundesgericht den Kanton BS, das erkennungsdienstliche Material über einen Beschw…

BAföG-Betrug

Strafverteidigung-Hamburg.com | 7. Mai 2010 — In einem von der Staatsanwaltschaft Lüneburg geführten Ermittlungsverfahrens wegen BAföG-Betrugs wird das Verfahren gegen meine…

Keine Befriedungsgebühr bei Einstellung in der Hauptverhandlung nach § 153a StPO

beck-blog | 22. Juli 2011 — Der BGH hat im Urteil vom 14.4.2011 - IX ZR 153/ 10 die umstrittenene Frage entschieden, ob eine Befriedungsgebühr auch dan…

Erkennungsdienstliche Behandlung trotz Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Recht & Mediation | 28. Februar 2012 — Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens steht der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nicht entgegen, wenn ein Restv…

Zur Anordnung von ED-Maßnahmen gem. § 81b Alt. 2 StPO

Conle§i | 22. August 2011 — Der VGH Mannheim – 1 S 350/11 – hatte sich mit einer Anordnung gem. § 81b Alt. 2 StPO zu befassen. § 81b Alt. 2 StPO beschä…

Es bleibt - ein freundlicher Brief

LawBlog | 21. Januar 2009 — Viele Verfahren werden gern nach § 153 Strafprozessordnung eingestellt. Wegen “geringer Schuld”, sagt man gemeinhin. Es han…

Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei Neigung zur Straftatbegehung

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 29. September 2009 — Liegen in der Person des Betroffenen begründete Besonderheiten vor, so kann dies die Prognose rechtfertigen, dass der Betroffen…

Nicht angehört

LawBlog | 25. Januar 2011 — Aus einer Verteidigungsschrift: … weise ich zunächst daraufhin, dass die Staatsanwaltschaft meiner Mandantin entgegen der g…

Pflichtverteidiger bei § 153a StPO?

Heymanns Strafrecht Online Blog | 30. Januar 2012 — Der OLG Hamm, Beschl. v. 07.10.2011 – III-3 Ws 321/11 - sagt: Das geht grudnsätzlich, und zar auch noch nach Einstellung des …