Vernehmungsprotokoll

Kriminalkommissar:

Haben Sie ein schlechtes Gewissen?

Beschuldigter:

Nein, ich habe nichts falsch gemacht, dessen bin ich mir sicher. Ich trinke keine Alkohol, deshalb mache ich auch keine seltsamen Sache.

Kriminalkommissar:

Ich glaube Ihnen kein Wort.

Weiter an anderer Stelle.

Kriminalkommissar:

Die Polizei hat Sie am 3.8.06 aufgegriffen. Entschuldigen Sie bitte, ich habe die Berichte verwechselt. Die Polizei soll Sie am 16.7.06 aufgegriffen haben, die Tat soll in der Nacht vom 08. zum 09.07.2006 passiert sein … also ca. eine Woche vorher.

Beschuldigter:

Als die Polizei mich da festgehalten hat, haben die mir damals gesagt, es wäre vor drei Tagen gewesen der Tatvorwurf.

Kriminalkommissar:

Dann haben die Kollegen sich eben geirrt. Ich sage Ihnen, dass es eine Woche vorher war.

... und so weiter und so weiter. Nicht nebenbei: Es geht hier keineswegs um einen kleinen Ladendiebstahl, was man anhand der Qualität dieser Poliziearbeit vermuten könnte. Für den Beschuldigten geht es um einen Freiheitsstrafe zwischen 2 und 15 Jahren.

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Erschienen 19. Dezember 2006 auf http://www.vier-strafverteidiger.de.

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