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Vermutetes Interesse ist keine Rechtfertigung für Spam

am 16.05.2007 von http://www.aktiv-gegen-spam.de

Der Spammer trug vor, er könne von einem Einverständnis des Empfängers der eMail-Werbung ausgehen. Schließlich ist das beworbene Produkt doch gerade für solche Unternehmen wie das des Empfängers von grundsätzlichem Interesse.

Das ist natürlich nicht ausreichend, um einen konkreten Anlaß für die Annahme anzunehmen, der Empfänger sei mit der Werbung einverstanden. Dies hielt das Landgericht Berlin noch einmal fest:

Der Antragsgegner hatte keinen hinreichenden Anlass, von einem Einverständnis des Antragstellers auszugehen. Dafür reicht insbesondere nicht, dass das beworbene Produkt nur für einen bestimmten Kundenkreis interessant ist. Davon, dass ein Werbender stets bestrebt ist, nicht außerhalb seiner Zielgruppe zu werben, ist ohnehin auszugehen. Würde bei jedem zur Zielgruppe gehörenden Empfänger das Einverständnis mit dem Zusenden von e-Mail-Werbung vermutet werden, so bedeutete dies folglich eine …

Ein Einverständnis kann nicht vermutet werden

Aktiv gegen Spam / Die Spammer, die ihre eMail-Werbung für Sägen zum Beispiel an einen Schreiner schicken, berufen sich gern darauf, daß sie davon ausgehen durften, der Schreiner habe Interesse an Sägen und deswegen kann sein Interesse an Säg…

Wettbewerbswidrigkeit von elektronischer Werbung oder der Mythos der mutmaßlichen Einwilligung – Teil 1 (Telefonwerbung)

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Das Bewerben mittels Telefon, Telefax, E-Mail oder SMS kann gem. §7 Abs. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine wettbewerbsrechtlich relevante „unzumutbare Belästigung“ darstellen, wenn keine Einwilligung des Beworbenen v…

... da Sie selbständig sind, durften wir Ihr Einverständnis mit Telefonwerbung vermuten.

spam-abwehren.de / Unzählige Male habe ich es nun schon gehört: Unsere Telefonwerbung ist kein Spam! Sie als Anwalt haben nämlich Bedarf an (...). Hier können Sie nach Lust und Laune einsetzen: Fachliteratur Prüfungsseminare f&u…

LG Berlin: Ungewollte Werbung per E-Mail ist rechtswidriger Spam. Immer.

Kanzlei Kremer / „Seriöse“ Spammer glauben immer im Recht zu sein. Darunter fallen etwa die Unternehmen, die glauben, sie würden dem Empfänger mit ihrer Werbung einen Gefallen tun, weil der Empfänger ohne Ihr Produkt nicht mehr leben kann. Schönes Beispiel:…

Veröffentlichung der eMail-Adresse ist keine Zustimmung

Aktiv gegen Spam / Die Veröffentlichung der eMail-Adresse oder der Faxnummer stellt keine Einwilligung in die Zusendung von Werbung dar (LG Berlin, Urteil vom 4.5.04, 16 0 718/03). Die Zusendung ist auch in diesem Fall als rechtswidrig anzusehen. Gerechtfertig…

Spam an “catch-all-Adressen” ist unzlässig

Aktiv gegen Spam / Der Spammer verschickte die unerwünschte eMail-Werbung an die Adresse “irgendwas@domain-des-empfaengers.de”, also an eine beliebige Adresse der Empfänger-Domain. Von Interesse ist hier die Argumentation des Spammers und die…

... da Sie selbständig sind, durften wir Ihr Einverständnis mit Telefonwerbung vermuten.

spam-abwehren.de / Unzählige Male habe ich es nun schon gehört: Unsere Telefonwerbung ist kein Spam, denn wir durften Ihr Einverständnis vermuten, da Sie als Anwalt Bedarf an unseren Produkten haben. Diese tolle Rechtfertigung hörte ich bereits in Bezug…

Kein Vertrag - keine Werbung

Aktiv gegen Spam / Zwischen dem Empfänger und dem Versender einer eMail-Werbung wurden vor mehr als 12 Monaten Vertragsverhandlungen geführt. Der Empfänger hatte Informationen über eine Sache angefordert, dann mit dem Versender einmal telefoniert…

Drittunterwerfung ist wirkungslos

Aktiv gegen Spam / Ich hatte schon über die Gefährlich- und Sinnlosigkeit der so genannten Drittunterwerfung geschrieben: Der Absender der Werbe-eMail behauptet, er sei bereits von einem anderen, z.B. von einem Mitbewerber des Spam-Empfängers, abgema…

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Der Autor und sein Blog

RA Carsten R. Hoenig

Die Kanzlei Hoenig Berlin informiert über die Rechte gegen eMail- und Fax-Spam

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