Vermittlerhaftung: Anlageberater muss Widersprueche zum bisherigen Anlageverhalten aufklaeren

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat erneut ein Urteil aufgehoben, das einen Anlageberater von jedweder Pflichtverletzung freisprach. Dieser hatte sich – wie so oft – damit herauszureden versucht, dass der Anleger auf einem Formular als „risikobewusst“ angekreuzt war. Dies half ihm vor dem BGH jedoch nicht. Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat erneut ein Urteil aufgehoben, das einen Anlageberater von jedweder Pflichtverletzung freisprach. Dieser hatte sich – wie so oft – damit herauszureden versucht, dass der Anleger auf einem Formular als „risikobewusst“ angekreuzt war. Dies half ihm vor dem BGH jedoch nicht. Immer wieder weisen Instanzgerichte Anlegerklagen mit der Begründung ab, eine Pflichtverletzung könne nicht festgestellt werden, weil der Anleger auf irgendeinem Formular als „risikobewusst“ o. ä. bezeichnet wurde. Dies solle nachweisen, dass sich der Anlageberater über die Risikobereitschaft des Anlegers auch wirklich informiert habe. Oftmals wird dabei der weitere Sachvortrag des Anlegers überhaupt nicht mehr oder nur am Rande zur Kenntnis genommen bzw. berücksichtigt. So auch hier. Der Anleger hatte in seiner Klage genau dargelegt, dass er in der Vergangenheit immer risikoscheu war und auch jetzt kein Risiko eingehen wollte. Die Tatsache, dass der Anlageberater den Kläger im Formular aber dennoch als „risikobewusst“ einstufte, spricht – so der BGH – gerade dafür, dass der Anlageberater sich keine ausreichende Kenntnis vom vorherigen Anlageverhalten des Klägers verschafft hat. Der BGH führt wörtlich aus: „Wenn auch die Zuordnung zu einem bestimmten Anlegertyp letztlich Sache des Kunden selbst ist, so ist der Vermittler nicht der Pflicht enthoben, die Angaben über den Anlegertyp mit dem (bisherigen und in Aussicht genommenen) Anlageverhalten in Bezug zu setzten und bei Widersprüchen eine Klärung herbeizuführen.“ Nach Ansicht der Bundesrichter spricht die „kritiklose Übernahme“ von widersprüchlichen Anlegervorstellungen vielmehr „für eine unzulängliche Befragung des Anlegers und/ oder für eine nur unzureichende Beschäftigung mit den Angaben im Verlauf des Beratungsgespräches“. Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Es kann immer wieder festgestellt werden, dass die Instanzgerichte die Pflichten eines Anlagevermittlers oder -beraters nic…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bgh

Erschienen 23. November 2007 auf http://www.kapital-rechtinfo.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Vermittlerhaftung: Richtiger Prospekt ist kein Freibrief

KAPITAL-RECHTINFO | 2. August 2007 — Mit Urteil vom 12.07.2007 – betreffend den DLF 94/17 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass ein richtiger Prospekt d…

Anlageberatung: Anlageberater muss Richtigstellung von Prospektfehlern nachweisen

KAPITAL-RECHTINFO | 23. Oktober 2009 — Mit Beschluss vom 17.09.2009 hat der Bundesgerichtshof (BGH) nochmals deutlich klargestellt, dass ein Anlageberater, der einen Kun…

Vermittlerhaftung: Falsche Berechnungen führen zu Schadensersatz

KAPITAL-RECHTINFO | 17. März 2011 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zu Gunsten von Kapitalanlegern entscheiden, dass Vermittler ihnen von den Initiatoren überlassene …

ApolloProMovie GmbH & Co. Filmproduktion KG: Anlageberater zum Schadensersatz verurteilt

KAPITAL-RECHTINFO | 24. Februar 2012 — Anleger der ApolloProMovie GmbH & Co. Filmproduktion KG sind schon seit langer Zeit wenig erfreut über die Entwicklung ihres F…

Bundesgerichtshof: Prospektübergabe bzw. Kenntnisnahme für Haftung nicht erforderlich

KAPITAL-RECHTINFO | 25. Februar 2008 — Bereits am 03.12.2007 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es für die Haftung von Prospektverantwortlichen nicht da…

Anleger muss Prospekt über eine Kapitalanlage nicht lesen sondern darf seinem Berater...

bankundkapitalmarktrecht | 29. Juli 2010 — Mathias Nittel Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Tel.: 06221-43401-14 Ein Kapitalanleger ist nicht verpfl…

Vermittlerhaftung: Kurzfristige Prospektüberlassung reicht zur Aufklärung nicht aus

KAPITAL-RECHTINFO | 1. August 2007 — Mit Urteil vom 12.07.2007 (III ZR 145/06) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut klar gestellt, dass ein Vermittler seiner Aufklär…

Bauträgermodelle: Treuhänder zahlt Schadensersatz bei verschleierten Provisionszahlun-gen

KAPITAL-RECHTINFO | 24. Oktober 2008 — Das Provisionsversprechen des Anbieters eines Bauträgermodells gegenüber dem Anlageberater ist sittenwidrig, wenn der Anlageberate…

Delta Korona S.L. – CLLB Rechtsanwälte reichen erste Klage gegen Vermittler und Verantwortliche ein

CLLB - Rechtsanwälte | 9. Juli 2009 — Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat nun für einen Anleger die erste Schadensersatzklage gegen die Verantwortlichen der Delta Kor…

Neue Hoffnung für Anleger des Falk-Zinsfonds und der Falk-Fonds 60 GbR

CLLB - Rechtsanwälte | 12. September 2006 — Das Landgericht Landshut hat mit Urteil vom 08.03.2006 erstmals einen Anlageberater zur vollständigen Rückabwicklung einer von ihm…