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Vermieterpfandrecht

am 10.11.2005 von Vertretbar Weblawg

Vor einigen Monaten wurde das gesamte bewegliche Vermögen der Schuldnerin auf dem Mietgelände gepfändet und an den gepfändeten Gegenständen damit gemäß § 804 Abs. 1 ZPO durch die Gläubigerin ein sog. Pfändungspfandrecht erworben. Bis zur Pfändung und auch noch die ersten Monate danach hat die Schuldnerin die Miete auch gezahlt, dann aber schließlich doch noch die Mietzahlungen eingestellt. Deshalb macht der Vermieter gegenüber der pfändenden Gläubigerin nun sein Vermieterpfandrecht aus § 562 Abs. 1 BGB geltend.
Das besondere dabei: Obwohl die noch offenen Forderungen des Vermieters gegen die Schuldnerin erst nach der Pfändung der Gläubigerin entstanden sind, geht das Vermieterpfandrecht im Rang dem Pfändungspfandrecht der Gläubigerin vor, sofern nicht ausnahmsweise Umstände vorliegen sollten, die dem Vermieterpfandrecht entgegen stehen! Das ergibt sich zwanglos aus § 562 Abs. 2 BGB: Denn das Vermieterpfandrecht ist ein gesetzliches besitzloses Pfandrecht, dass an allen auf das Mietgelände verbrachten Gegenständen des Mieters bereits mit der Verbringung entsteht (auch wenn der Vermieter gar nichts von seinem Glück wissen sollte) und ab diesem Zeitpunkt auch künftige Mietforderungen für das laufende und das folgende Mietjahr …

Vermieter sah rot

Lichtenrader Notizen / Das Kammergericht - 8 U 211/04 - gewährte einem Vermieter Schadensersatzansprüche gegen einen ehemaligen Mieter: Dem Mieter war fünf Monate nach Mietbeginn wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt worden. Der Mieter bedankte sich auf seine Wei…

MietR: Sparen bei der Zwangsräumung

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Der BGH (Beschluss vom 10.08.2006, Aktenzeichen I ZB 135/05) hat in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung die praktischen Möglichkeiten für Vermieter zur Durchsetzung eines Räumungsurteils deutlich gestärkt. Ein Berliner Vermieter hatte…

versuchter Betrug, versuchte Nötigung, versuchte Erpressung - alles in einem anwaltlichen Schriftsatz

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Der Kollege hat vermutlich aus einem Formularbuch abgeschrieben, ob ihm oder seinem Mandanten das helfen würde, steht in den Sternen.Mein Mandant bekommt von dem Kollegen ein Schreiben, aus dem sich ergibt, dass der Kollege den Vermieter meines Mand…

OLG Karlsruhe: Vermieterpfandrecht nicht durch Schlossaustausch durchsetzen

Lichtenrader Notizen / Das OLG Karlsruhe - Urteil vom 11.02.2005 - 10 U 199/03 -: Wenn der Vermieter von Büroräumen nach Auszug des Mieters mit unvollständiger Räumung die Schlösser austauscht, handelt er unbefugt und kann auch keine Miete mehr vom ehemaligen Mieter…

Mietrecht: Kostengünstige Räumung nach dem Berliner Modell zulässig

Recht und Alltag / Der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf eine Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend macht. Auch wenn in einem solchen Fall Streit…

Kammergericht: Kein Räumungsanspruch, wenn Vermieterpfandrecht geltend gemacht wird

Lichtenrader Notizen / Urteil des Kammergerichts vom 14.02.2005 - 8 U 144/04 - : Auch wenn der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses grundsätzlich nacht § 546 Absatz 1 BGB zur Räumung und Einräumung des unmittelbaren Besitzes an den Mieträumen an den Vermiet…

BGH: Vermieterpfandrecht ist insolvenzfest

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Der Vermieter hat bekanntlich hinsichtlich seiner Forderungen gegen den Mieter aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den vom Mieter in das Mietobjekt eingebrachten Sachen. Der BGH (BGH, Urteil vom 14.12.2006, Az: IX ZR 102/03) hat nun entschieden…

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Sascha Kremer

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