Vermieter verrechnet sich zu Gunsten des Mieters ....

Zahlt der Vermieter versehentlich ein zu hohes Betriebskostenguthaben aus, so kann er dies unter Umständen wieder zurückverlangen. Ein gar nicht einmal so seltener Fall: Der Vermieter rechnet fristgemäß über die Betriebskosten ab. Nach Absenden der Abrechnung bemerkt er, dass er eine größere Position - im konkreten Fall: Heizöl - vergessen hat. Diesen Umstand teilt der Vermieter seinen Mietern schriftlich mit und übersendet eine korrigierte Abrechnung, aus der sich ein um 138,08 € geringeres Guthaben ergab. Diesen Differenzbetrag bucht erd aufgrund der ihr erteilten Einzugsermächtigung vom Girokonto der Mieter ab. Diese begehren die Rückzahlung des abgebuchten Betrages.Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen und die Berufung zugelassen. Das Landgericht hat die Berufung der Kläger zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die vorbehaltlose Erstattung eines aus einer Betriebskostenabrechnung folgenden Guthabens der Mieter für sich genommen kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis des Vermieters darstellt. Der Vermieter von Wohnraum kann eine Betriebskostenabrechnung auch dann nachträglich – innerhalb der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs.…

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Themen: Abrechnung
Rechtsgebiet: Mietrecht

Erschienen 18. Januar 2011 auf http://ramydlak.blogspot.com.

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