Vermieter müssen Mietschuldenfreiheit nicht belegen

Immer mehr Vermieter verlangen von ihren Mietern vor Unterzeichnung des Mietvertrages eine Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung. Mit diesem Dokument bestätigt der Vorvermieter, dass die Miete immer zuverlässig bezahlt wurde. Doch kein Vermieter ist verpflichtet, seinen ehemaligen Mietern eine Bestätigung auszustellen, die über eine Quittung für die erhaltenen Mietzahlungen hinausgeht, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Das entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH; Az.: VIII ZR 238/08). Im konkreten Fall hatten Mieter ihre Wohnung gekündigt, um in eine andere zu ziehen. Der neue Vermieter verlangte eine Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung, die der Mietinteressent daraufhin von seinem Vorvermieter einforderte. Dieser stellte zwar eine Quittung für die erhaltenen Mietkosten aus, wei…

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Themen: Urteil , Bgh

Erschienen 18. Februar 2010 auf http://log.handakte.de/.

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Vermieter müssen Mietschuldenfreiheit nicht belegen - bei immowelt.de

Urteil: Vermieter sind nicht verpflichtet Mietern eine Bestätigung über pünktlich eingegangenen Zahlungen auszustellen.