Vermieter darf Kaution länger behalten

Nach einer BGH Entscheidung darf ein Vermieter darf die Kaution eines Mieters auch noch nach dessen Auszug teilweise einbehalten, um damit ausstehende Mietnebenkosten zu verrechnen (AZ: VIII ZR 71/05). Wie viel Zeit dem Vermieter für die Auszahlung der Kaution zuzubilligen ist, hängt laut BGH vom Einzelfall ab - “mehr als sechs Monate können dabei für den Vermieter erforderlich und dem Mieter zumutbar” sein.

Laut BGH darf der Vermieter die Kaution grundsätzlich in der Höhe einbehalten, die zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Mietverhältnis angemessen ist - anderenfalls würde die Mietkaution ihrer Sich…

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Erschienen 29. März 2006 auf http://lawblog.mcneubert.de/.

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