Vermeintlicher Schwarzfahrer siegt vor Gericht

Schwarzfahrer ist nicht Schwarzfahrer, dies hat jetzt das Düsseldorfer Landgericht festgestellt; Die Rheinbahn hat eine Klage gegen einen vermeintlichen Schwarzfahrer verloren. Zwei Gerichte haben entschieden, dass sie von einem Mann, der ohne Ticket in der Straßenbahn-Linie 715 gefahren ist, keine 40 Euro verlangen darf. So viel kassiert das Verkehrsunternehmen von Schwarzfahrern als erhöhtes Beförderungsentgelt. Begründung der Richter: Dem Fahrgast darf nicht zur Last gelegt werden, dass er in der Bahn kein Ticket kaufen konnte. Straßenbahnfahrer dürfen seit Anfang 2005 keine Fahrkarten mehr verkaufen, und der Ticket-Automat nimmt nur Münzen. Damit konnte der Rheinbahn-Kunde nicht rechnen, argumentierten zuerst die Richter am Amtsgericht. Er hatte nur einen Fünf-Euro-Schein. An der Haltestelle Johannstraße gab es keinen Automaten, und die nächste Verkaufsstelle ist dreieinhalb Kilometer davon entfernt. Die Rheinbahn akzeptierte dies nicht und ging in Berufung. Die Richter am Landgericht kamen aber zum selben Ergebnis: Das Verkehrsunternehmen hatte es versäumt, seine Kunden rechtzeitig auf die geänderten Beförderungsbedingungen hinzuweisen. Die alten galten bis Ende 2004 und sahen vor, dass „Fahrausweise für eine Fahrt und Tageskarten beim Personal im Fahrzeug“ gekauft werden konnten. Die Rheinbahn wird keine Konsequenzen aus diesem Urteil ziehen. Sie sieht darin keinen Freibrief für Schwarzfahrer. „Wir lassen uns nicht veräppeln. Die Beweislast liegt beim Fahrgast: Er muss sich schon ernsthaft Mühe geben, ein Ticket zu kaufen“, sagt Sprecher Georg Schumacher. In diese Richtung hätten auch die Richter argumentiert. Sie sprachen von einer „typischen Einzelfallentscheidung“. Schumacher verweist außerdem darauf, dass in B…

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Erschienen 30. Januar 2008 auf http://strafverteidiger-feltus.blogspot.com.

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