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Vermeintlich abgelaufene Geschenkgutscheine können noch gültig sein

am 14.05.2007 von JuracityBlog

darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Denn am 05. April 2007 (AZ: 12 O 22084/06) entschied das Landgericht München I, dass eine Geschäftsbedingung, nach der ein Gutschein bereits nach einem Jahr verfällt, unwirksam ist. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Verklagt worden war der Internet - Anbieter Amazon, der die Gültigkeit seiner Geschenkgutscheine im Rahmen seiner allgemeinen Geschäftbedingungen auf ein Jahr begrenzt hatte. Grundsätzlich verjähren aber vertragliche Ansprüche erst nach drei Jahren. Das Gericht sah darin eine Benachteiligung der Kunden, weil von der gesetzlichen Vorgabe deutlich zum Nachteil der Kunden abgewichen worden ist. Dies benachteilige die Käufer in unangemessener Art und Weise. Insoweit stellte das Landgericht daher einen Gesetzesverstoß fest.
Grundsätzlich dürfen zwar Verfallsfristen individuell vereinbart werden, die kürzer als die gesetzliche Verjährungsfrist sind. Oft jedoch wird ein Verfallsdatum auf dem Gutschein aufgestempelt oder ist bereits aufgedruckt, so dass auch hier von einer allgemeinen Geschäftsbedingung auszugehen ist.
Wird das Urteil rechtskräftig, könnten sich Verbraucher noch Rechte aus vermeintlich schon abgelaufenen …

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg : Gültigkeitsbefristung und Restguthabenverfall von Gutscheinen unzulässig - Verbraucherzentrale gewinnt Rechtsstreit gegen Amazon

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Kein vorzeitiger Verfall bei Amazon Gutscheinen

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Landgericht München I : Amazon.de - Gutscheine und Gutschein-Restguthaben dürfen nicht verfallen - Verbraucherinteresse an langer Gültigkeit des Guthabens überwiegt.

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LG München (12 O 22084/06 ) Gutschein darf nicht verfallen

Recht für Verbraucher /  "Gutschein darf nicht verfallen" Urteil vom 05.04.2007, Az. 12 O 22084/06 (bei Veröffentlichung noch nicht rechtskräftig)     Wer in seinen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) von gesetzlichen…

Frist bei Amazon-Gutscheinen ungültig

LawBlog / Geschenk-Gutscheine von Amazon Deutschland sind bislang nach einem Jahr verfallen. Diese Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat das Landgericht München I für unwirksam erklärt (Az: 12 O 22084/06, noch nicht rechtskräftig). Der Grund…

LG München I: Amazon-Gutschein darf nicht verfallen

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RA Michael Felser

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