Verlustausgleich und Arbeitnehmerveranlagung
am 06.09.2006 von http://www.meisen.info
Für Arbeitnehmer, die Einkünfte auch aus anderen Einkunftsarten beziehen, und bei denen deshalb eine Veranlagung von Amts wegen nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG in Betracht kommen kann, sind bei der Ermittlung der Summe der nicht dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfenden Einkünfte im Veranlagungszeitraum 1999 außerdem die Vorschriften über den Verlustausgleich in § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 zu berücksichtigen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.05.2006 - VI R 50/04
BFH: Verlustausgleich zu berücksichtigen
Steuerblog / Für Arbeitnehmer, die Einkünfte auch aus anderen Einkunftsarten beziehen, und bei denen deshalb eine Veranlagung von Amts wegen nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG in Betracht kommen kann, sind bei der Ermittlung der Summe der nicht dem Lohnsteuerabzug zu…
Altersentlastungsbetrag und Verlustvortrag
Blickpunkt Recht & Steuern / Bei der Ermittlung der positiven Summe der Einkünfte i.S. des § 24a Satz 1 EStG für die Höhe des Altersentlastungsbetrages sind im Veranlagungszeitraum 1999 die Vorschriften über den Verlustausgleich in § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/ …
Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung bei Arbeitnehmern
STEUERRECHT / Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die 2-jährige Frist aus § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG zum Antrag auf Erstattung zuviel gezahlter Lohnsteuer durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung für verfassungswidrig und hat diese Frage in zwei Verfahren Bundesv…
Amtsveranlagung für 410 €
Blickpunkt Recht & Steuern / Eine Einkommensteuerveranlagung erfolgt, wenn nur Einkünfte aus einem Lohn- oder Gehaltsbezug vorliegen, nur innerhalb einer gesetzlich vorgesehenen Frist, danach ist eine Steuererstattung nicht mehr möglich. Wird diese Frist versäumt, hilft oftm…
Steuerzinsen und Landwirtschaft
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Zinslauf für die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen beginnt nach § 233a Abs. 2 AO grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Davon abweichend beginnt er 21 Monate nach die…
Ermäßigungshöchstbetrag für gewerbliche Einkünfte
Blickpunkt Recht & Steuern / Bei der Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags für gewerbliche Einkünfte (§ 35 Abs. 1 EStG) sind nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs nur die gewerblichen Einkünfte zu berücksichtige…
Beschränkung des Verlustausgleichs bei privaten Veräußerungsgeschäften
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Beschränkung des Verlustausgleichs bei privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) durch § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß. Nach § 23 Abs. 3…
BMF-Schreiben vom 23. Mai 2007 - IV C 8 - S 2265/07/0001 -
STEUERRECHT / Alterentlastungsbetrag gem. § 24a Satz 2 EStG; Einkünfte, die bei der Bemessung des Altersentlastungsbetrags gem. § 24a Satz 2 EStG außer Betracht bleiben Bei der Bemessung des Altersentlastungsbetrags bleiben die sonstigen Einkünfte nach § 22…
Freistellungsbescheide
Blickpunkt Recht & Steuern / Steuerausländer können einen nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland fälligen Steuerabzug (etwa bei Kapitalerträgen) durch eine Freistellungsbescheinigung nach § 50d EStG vermeiden. Im Freistellungsverfahren nach § 50d ESt…
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte verfassungsgemäß
STEUERRECHT / BVerfG-Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 - Wie aus einer heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervorgeht, war die von 1994 bis 2000 geltende Kappung des Einkommensteuertarifs nach § 32c EStG bei dort näher be…
Musterverfahren und Vorläufigkeitsvermerk
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Finanzverwaltung erklärt bei anhängigen Musterverfahren die Steuerfestsetzung oftmals hinsichtlich dieser umstrittenen Teile für vorläufig. Eine aktuelle Liste dieser in den Vorläufigkeitsvermerk aufzunehmenden Streitfragen hat das Bundesfin…
Lohnsteuer-Veranlagung bei Verlusten
Blickpunkt Recht & Steuern / Beträgt die positive oder die negative Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Abs. 3 und § 24a EStG, jew…
