Verlorene Prozesse schmerzen.Immer noch.
am 19.08.2008 von http://staranwalt.wordpress.com
Gestern war der vielzitierte Teufel los im Büro. Ein Termin jagte den anderen, ich kam kaum zum durchatmen. Gut so.
Zwischendurch nehme ich einen Schriftsatz der Gegenseite zur Kenntnis. In einem Verfahren, das ich für einen Freund führe (ich erwähnte es kürzlich). Lange Ausführungen darüber, das mein Mandant ein Schwein sei, weil er die Gegnerin durch ein gebrochenes Heiratsversprechen in mehrere Suizidversuche und nun psychotherapeutische Langzeitbehandlung stürzte. Was das mit der Rückzahlung des freundlicherweise gewährten Darlehns zu tun hat, erschließt sich wohl erst auf dem zweiten oder dritten Blick.
Nachdem mir heute die Akte vorliegt stelle ich fest, dass Termin zur Verkündung eines Urteils bereits vor zwei Wochen war. Prozessbevollmächtigter der Gegnerin ist Strafrechtler, der die Gegnerin persönlich kennt und ihr einen Gefallen tun wollte mit der Vertretung. Ein Landeskriminaldirektor a.D. (ich könnte kot***, wenn sich solche Konsorten nach ihrer Laufbahn im öffentlichen Dienst kurzerhand nochmal die Zulassung zur Anwaltschaft holen, um nochmal das ein oder andere - lukrative - Mandat abzugreifen!). Nach eigener Aussage keinen blassen Schimmer von Zivilrecht. Hat er ja nun auch eindrucksvoll unter Beweis gestellt (Schriftsatz 2 Wochen nach Verkündung des Urteils, ist eine wahre anwaltliche Meisterleistung). Und nun die Pointe:
Laut Geschäftsstelle habe ich verloren. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer Darlehnsgewährung, bei der vereinbart wird: “Gib mir das Geld zurück, wenn Dir Dein alter Vermieter die Kaution zurückzahlt” um ein Darlehn, wo der Rückzahlungszeitpunkt vereinbart wurde. Was also nicht mit Dreimonatsfrist gekündigt werden kann. Das ist m.E. vollkommen absurd, weil dann der Darlehnsgeber bis zum Sankt-Nimmerleinstag warten kann, wenn es dem Darlehnsnehmer gefällt, die besagte Kaution niemals zurückzufordern. Dann wird die Rückzahlung niemals fällig und der Darlehnsgeber guckt in die Röhre. Vorliegend war der Darlehnsbetrag sogar doppelt so hoch. Der richtige Rat des gegnerishcen Anwalts hätte daher lauten müssen: Fordere die alte Kaution niemals zurück, dann musst Du das (doppelt so hohe) Darlehn auch niemals zurückzahlen. Es leuchtet doch wohl jedem ein, dass es das nicht sein kann…
Immerhin habe ich es für meinen Freund hinbekommen, dass er das eigentliche Darlehn zurück erhalten hat. Vorliegend ging es nur noch um die Nebenkosten und Verfahrenskosten. Auf denen bleibt er nun sitzen, ganz prima.
Eben saß schon wieder ein Mandant vor mir, der von einer dubiosen Internet-Firma (natürlich eine Limited) auf Zahlung in Anspruch genommen wird: www.all-inclusive-webspace.de
Natürlich vertreten durch Inkasso-Gesellschaft. Natürlich mit mächtiger Drohgebärde und dem obligatorischen Hinweis auf die böse SCHUFA. Und natürlich hatte mein Mandant überhaupt keinen wirksamen Vertrag geschlossen. Ist bereits der Dritte in einer Woche, es gleicht einer Seuche… Mit Frau Dr. Günther hatte ich natürlich auch schon die Ehre. Da unterschreibe ich immer mit “Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung”. Ist unprofessionell, befriedigt aber…
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