Verlobung im Gerichtssaal bald keine Strategie mehr?
am 26.12.2005 von http://www.kanzlei-hoenig.info
Soll es den wilden Ehen jetzt an den Kragen gehen?
Bundesrat plant Abschaffung der Privilegien für Verlobte im Strafrecht
Geht es nach dem Willen des Bundesrates, dann sollen Verlobte sich künftig nicht mehr auf ein Zeugnisverweigerungsrecht und andere Privilegien im Strafrecht berufen können. Die Länderkammer hat am 21.12.2005 einen entsprechenden Gesetzentwurf (BR-Drs. 867/05) beim Deutschen Bundestag eingebracht. Begründet wurde dieser Schritt mit der in den letzten Jahren zu beobachtenden missbräuchlichen Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts. Das Verlöbnis sei an keine Förmlichkeiten gebunden, so dass sein Bestehen von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten kaum geprüft werden könne.
Ausschluss weiterer Privilegien
Auch sollen dem Gesetzentwurf zufolge Verlobte von der Privilegierung des fakultativen Strafmilderungs- oder Strafausschließungsgrundes des Aussagenotstandes sowie des Strafausschließungsgrundes der Tatbegehung zu Gunsten eines Angehörigen im Rahmen der Strafvereitelung ausgenommen werden. Zudem will der Bundesrat das Aussageverweigerungsrecht nach der Abgabenordnung für diesen Personenkreis abschaffen. Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen. Ein in der letzten Legislaturperiode eingebrachter gleichlautender Entwurf war wegen der Neuwahl verfallen.
Quelle: beck-aktuell-Redaktion
Den Gesetzentwurf …
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