Verlinkung zu Naziseiten: Revisionsverhandlung gegen Netzaktivisten

Der Streit um die Rechtmäßigkeit der Verlinkung von Naziseiten zu Dokumentationszwecken geht in die nächste Instanz, berichtet eben heise online. Für den kommenden Montag hat das Stuttgarter Oberlandesgericht die Revisionsverhandlung im Fall des Kommunikationsdesigners Alvar Freude angesetzt. Freude war für seine Dokumentation des Streites um die vom Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow verhängten Sperrverfügungen gegen Internet-Provider zunächst vom Amtsge…

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Themen: Heise , Propaganda , Amtsgericht Stuttgart

Erschienen 19. April 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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