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Verletzung des Bankgeheimnisses durch Weitergabe von Daten an die CIA?

am 19.07.2006 von http://www.strafblog.de

Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert hat Kontrollverfahren gegen 11 Geldinstitute wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Bankgeheimnis eingeleitet, berichtet jungewelt.de. Es gehe um den Verdacht, dass die Banken Daten ihrer Kunden an den US-Geheimdienst CIA weitergeleitet haben könnten. Es werde auch untersucht, welche Vorkehrungen die Geldinstitute dagegen getroffen haben, daß Kundendaten über die in Brüssel ansässige »Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications« (SWIFT) an den US-Geheimdienst gelangen. Presseberichten zufolge hatte die CIA einräumen müssen, seit 2001 Kontendaten aus Europa zu empfangen und auszuwerten und hierbei einen Knotenpunkt der Firma SWIFT zu nutzen, über welche täglich ca. 12 Millionen Geldtransaktionen mit einem Volumen von 4,8 Billionen Euro abgewickelt werden. Die Weitergabe von Daten an die CIA sei nicht zulässig, meinte Weichert und verwies dabei unter anderem auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach verdachtsunabhängigen Jedermannkontrollen durch Sicherheitsbehörden enge Grenzen auferlegt worden seien. Für die Wahrung des Bankgeheimnisses trügen die einzelnen Geldinstitute selbst die Verantwortung. Nach einer Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union haben die Banken laut Weichert das Recht, international tätige Organisationen wie SWIFT dazu zu verpflichten, eigene Kundendaten nicht an Dritte weiterzugeben. Im übrigen bestünde vorliegend auch die Befürchtung, dass Finanztransaktionsdaten von euorpäischen Firmen über SWIFT und die CIA an amerikanische Konkurrenten weitergleitet worden sein könnten.

Autor: RA Rainer Pohlen

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