Verletzung beim Bayernabitur ist kein Dienstunfall
am 01.07.2005 von http://www.jurabilis.deWenn ein Lehrer sich bei einer feuchtfröhlichen Party mit Schülern verletzt, kann das nicht als Dienstunfall anerkannt werden, entschieden Düsseldorfer Richter. Bei einer Klassenfahrt hatte der Lehrer an der Gaudi Bayernabitur teilgenommen und sich Schnupftabak in …
Bayernabitur
muepe.de | weblog peter müller / Erleidet ein Lehrer auf der Klassenfahrt bei einer Party mit den Schülern einen bleibenden Gehörschaden, indem er ich beim so genannten Bayernabitur Schnupftabak in die Nase schießen lässt, kann dieser Unfall nicht als Dienstunfall anerkannt wer.…
Unfall im Dienst ist nicht unbedingt ein Dienstunfall
Recht und Alltag / Verletzt sich ein Beamter bei der Ausübung seines Dienstes, ist dies nicht zwangsläufig ein Dienstunfall. Eine Anerkennung als Dienstunfall ist dann nicht gerechtfertigt, wenn der Verletzte bereits eine Vorschädigung hatte und die Verletzung auc…
VG Koblenz: Duschunfall ist kein Dienstunfall
JuracityBlog / Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 25.10.2007 - 2 K 350/07.KO - mit der Frage befaßt, ob ein Dienstunfall vorliegt, wenn sich ein Beamter, der sich auf einem Lehrgang befindet, während dem morgendlichen Duschen verletzt.…
Lehrer im Dauereinsatz
JuracityBlog / … zumindest, wenn sie mit ihren Schülern auf Klassenfahrt sind: Lehrer, die als Begleitperson auf eine Klassenfahrt mitfahren, sind während dieser Zeit grundsätzlich 24 Stunden am Tag im Dienst. Unfälle während dieser Z…
BÖSE MUSIK
LawBlog / “Bei einer Klassenfahrt legte ein Schüler Musik des umstrittenen HipHop-Labels “Aggro Berlin” auf. Die Texte der Rüpel-Rapper fand ein Lehrer sexistisch und rassistisch. Er zog die CD ein, der 14-Jährige erhielt einen Verweis -…
Die “Weinjause” ein Dienstunfall?
Law on the Blog / Ein niemals enden wollendes Thema für höchstgerichtliche Entscheidungen ist die Frage der Einordnung einer Verrichtung, als dienstlich oder außerdienstlich. Höchst relevant ist das nämlich dann, wenn es bei einer Verrichtung zu einem Unfall komm…
OLG Köln: Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de rechtmäßig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Köln (Urt. v. 27.11.2007 - Az.: 15 U 142/07) hat entschieden, dass das Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de rechtmäßig ist.Geklagt hatte eine Lehrerin, da sie sich in ihren Rechten verletzt fühlte.Zu Unrecht wie nun die Kölner Richter en…
