Verlegung von Telefonleitungen beim Kölner U-Bahn-Bau

Die Kosten für eine Verlegung von Telekommunikationsleitungen im Rahmen des Kölner U-Bahn-Projekts „Nord-Süd-Stadtbahnlinie“ in Köln hat nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln nicht das Telekommunikationsunternehmen zu tragen, sondern die Bauherrin.

Die Stadt Köln übertrug unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen die Bauherreneigenschaft für das U-Bahn-Projekt auf eine ihrer kommunalen Eigengesellschaften. Diese konnte sich im Vorfeld der Baumaßnahme mit einem bundesweit agierenden Telekommunikationsunternehmen nicht einigen, wer die Kosten der notwendigen Verlegung von bereits vorhandenen Telekommunikationseinrichtungen zu tragen hat. Daher schlossen beide einen Vertrag, wonach die Verlegung durch das Telekommunikationsunternehmen ausgeführt wird und die Bauherrin die Ausgaben vorläufig übernimmt. Vereinbart wurde weiter, dass über die endgültige Kostentragung das Gericht entscheiden soll.

Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Köln nun getroffen. Nach Auffassung des Gerichts hat die Bauherrin die Kosten zu tragen. Nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sind die durch eine notwendige Verlegung von Leitungen entstehenden Kosten vom Telekommunikationsunternehmen zu tragen, wenn die Stadt selbst Bauherrin is…

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Themen: Telekommunikation , Telekommunikationsgesetz , Kostentragung , Leitungsverlegung , Telefonleitung
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 17. Januar 2012 auf http://www.rechtslupe.de.

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