Verlag fordert Unterlassung elektronischer Leseplätze in Uni-Bibliothek und unterliegt

Das Landgericht Frankfurt ((AZ 2-06 O 172/09)hat einen Antrag des Eugen Ulmer Verlags auf Unterlassung elektronischer Leseplätze in der Bibliothek der Technischen Universität Darmstadt zurückgewiesen. Der Verlag wollte der TU Darmstadt verbieten, seine Veröffentlichungen den Benutzern der Uni-Bibliothek auch elektronisch (kostenlos) zur Verfügung zu stellen. In der Möglichkeit, Texte und Inhalte der Bücher auf einen USB-Stick zu speichern, sahen das gericht allerdings einen Verstoß gegen die Urheberrechte der Verlags. Die (ablehnende) Entscheidung dürfte sich auf § 52a UrhG stützen. Die Ungleichbehandlung von elektronischer Kopie und herkömmlicher Fotokopie (auf Papier) ist zwar schwer nachvollziehbar, sie i…

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Themen: Urhg , Landgericht Frankfurt , Frankfurter Rundschau , TU Darmstadt , Usb Stick

Erschienen 18. Mai 2009 auf http://www.internet-law.de/.

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