Verlängerung der 6-Monatsfrist für Untersuchungshaft vom Bundestag abgelehnt

LexisNexis RechtsNews bringt eine Pressemitteilung des Juusitministeriums von Rheinland-Pfalz: Der Bundestag hat am 17.02.2005 einen auf Rheinland-Pfalz zurückgehenden Gesetzentwurf des Bundesrats vom Juli 2004 abgelehnt, der Verlängerungen bei der zulässigen Höchstdauer der Untersuchungshaft vorsieht. Nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin habe der Gesetzentwurf einen abgewogenen Ausgleich zwischen den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung und den Freiheitsrechten der Beschuldigten vorgesehen. Er hätte endlich den Automatismus beendet, dass auch gefährliche Straftäter nach einer sechsmonatigen Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß kommen. Dass der Bundestag den von allen Ländern unterstützten Entwurf ablehnt, zeige einmal mehr, dass die wichtigen Belange der Länder in Berlin auf wenig Interesse stoßen, so Mertin. Derzeit darf ein Beschuldigter grundsätzlich höchstens sechs Monate in Untersuchungshaft bleiben, bevor gegen ihn der Prozess beginnt (die so genannte Hauptverhandlung). Wird die Sechs-Monats-Frist etwa wegen Verfahrensverzögerungen bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht überschritten, ist der Betroffene aus der Untersuchungshaft zu entlassen, wenn das Verfahren nicht besonders umfangreich oder schwierig ist und auch kein anderer wichtiger Grund die Fortdauer der Haft gebietet. Die Regelung gilt auch dann, wenn dem Beschuldigten schwerste Verbrechen zur Last gelegt werden. Diese starre Frist sollte mit dem rheinland-pfälzischen Gesetzentwurf flexibilisiert werden, um dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit besser gerecht zu werden. Nach dem Bundesratsentwurf hätte bei der…

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Themen: Bundestag

Erschienen 18. Februar 2005 auf http://rafranke.blogspot.com.

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