Verlängerte Kündigungsfristen für arbeitnehmerähnliche Personen
am 21.08.2006 von Recht und Alltag
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat mit Urteil vom 29.05.2006 (Az.: 14 (5) Sa 1343/05 – Revision zugelassen) entschieden, dass die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 BGB auch für sog. arbeitnehmerähnliche Personen gelten.
§ 622 Absatz 2 BGB sieht - gestaffelt nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses – Kündigungsfristen bis zu sieben Monaten vor. Er gilt unmittelbar aber nur für Arbeitnehmer.
Ob er entsprechend auch für arbeitnehmerähnliche Personen anzuwenden ist, ist seit langem in der Rechtswissenschaft umstritten und durch Rechtsprechung noch nicht geklärt. Arbeitnehmerähnliche Personen sind zwar nicht Arbeitnehmer, sondern Selbständige, erbringen aber tatsächlich im Wesentlichen ohne weitere Mitarbeiter für einen Auftraggeber dauerhaft Leistungen, sind von diesem wirtschaftlich abhängig und wie Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig. Solche „Ein-Mann-Selbständigen“ finden sich heute mit zunehmendem Trend in vielen Branchen.
In dem entschiedenen Fall handelte es sich um einen Frachtführer, der mit zwei Fahrzeugen gemeinsam mit seiner Ehefrau seit langem für einen Auftraggeber fuhr. Das Firmenlogo des Auftraggebers …
Urlaub für arbeitnehmerähnliche Personen
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LAG Köln: Kündigungsfristen des § 622 BGB gelten auch für sog. arbeitnehmerähnliche Personen
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Arbeitsrecht: Urlaub für arbeitnehmerähnliche Personen (wie freie Mitarbeiter)
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BAG: Kündigungsfrist freier Mitarbeiter
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EU-Studie: 61 % aller Unternehmen haben keine Arbeitnehmer
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Berufung vor dem LAG in dem Rechtsstreit zwischen der Rapperin “Lady Bitch Ray” und Radio Bremen
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Einhaltung der Kündigungsfrist kann ohne Klagefrist verlangt werden
andreas-buschmann.net / Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung mit einer falsch berechneten Kündigungsfrist erklärt - muss der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist Klage zum Arbeitsgericht erheben, wenn er sich nur auf die Einhaltung der Kündigungsfrist beru…
GmbH-Geschäftsführer und die Rentenversicherung
Blickpunkt Recht & Steuern / Selbstständige GmbH-Geschäftsführer sind möglicherweise Pflichtversichert in der deutschen Rentenversicherung! Dies ergibt sich aus einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Bundessozialgerichts. Im Unterschied zu den anderen Zweigen der Sozialve…
