Verkürzung der Wohlverhaltensperiode nur für Yuppies ?

Warum es sich für Familienväter nicht lohnt, auf die Reform der Insolvenzordnung zu warten.

Nach den Plänen der Justizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger wird die Verkürzung der Restschuldbefreiung davon abhängig gemacht, dass der Schuldner mindestens 25 % der Gläubigerforderungen tilgt. Wenn das nicht möglich ist, erhält der Schuldner die Restschuldbefreiung wie bisher erst nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren. Doch stellt die Neuregelung eine Benachteiligung von Familien dar ?

Nehmen wir an, es gäbe zwei Schuldner mit jeweils einem Einkommen von netto 2.830,00 EUR und Schulden in Höhe von jeweils 150.000 EUR. “Klaus” hat eine Frau und zwei Kinder. Der Bau des Eigenheims für die Familie war für Klaus finanziell zu viel. “Gerd” ist Single und fährt Porsche.

Beide Schuldner müssten mindestens 37.500,00 EUR in drei Jahren tilgen, um in den Genuss der vorzeitigen Restschuldbefreiung zu kommen.

Bei Klaus ergibt sich nach Pfändungstabelle ein pfändbarer Betrag in Höhe von 348,00 EUR monatlich. Auf drei Jahre hochgerechnet wird ein Betrag von 12.528,00 EUR eingezogen. – Die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode ist damit außer Reichweite.

Bei Christian ist ein Betrag von 1.330,00 EUR monatlich pfändbar. Damit könnte er in drei Jahren einen Betrag von 47.880,00 EUR tilgen. Auch die Verwertung des Porsches fließt in die Masse – Christian ist nach drei Jahren schuldenfrei. Au…

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Themen: Einkommen , Reform , Porsche , Netto , Wohlverhaltensphase , Reform Inso

Erschienen 23. Mai 2011 auf http://www.ent-schuldigung.de.

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