Verklagen wir mal einen Rechtsanwalt

Ja, auch so etwas kommt vor.

Der Vermieter forderte die Betriebskosten vom Mieter. Der weigerte sich, zu zahlen. Also Klage mit einem Rechtsanwalt.

Strittig war eine defekte Wasseruhr. Die war schon seit mehreren Jahren defekt. Angeblich, weil der Mieter den Austausch verweigerte.

Bei den Betriebskosten war das dem Richter egal. Er wies die Klage ab. Da die Jahresfrist für die Erteilung der Abrechnung der Betriebskosten ja bereits abgelaufen war, konnte die Betriebskostenabrechnung nicht mehr geändert werden. Die Klage wurde daher insgesamt abgewiesen, weil die Abrechnung eben fehlerhaft war.

Denn, eine Schätzung des Wasserverbrauchs kommt allenfalls im Jahr des Defektes und im Folgezeitraum in Betracht. Und diese Zeiträume waren eben abgelaufen. Und wenn der Mieter den Austausch verweigerte, hätte der Vermieter ihn verklagen müssen.

Somit war der P…

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Themen: Defekt , Rechtsanwalt , Betriebskosten , Austausch
Rechtsgebiet: Mietrecht

Erschienen 24. Juni 2010 auf http://www.r-tape.de.

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