Verkehrsunfall: Schadenersatz für 5-jähriges Kind, welches plötzlich und unvorhersehbar aus Hofeinfahrt auf die Straße gerannt ist

Das OLG Nürnberg hatte sich mit einem Verkehrsunfall zu befassen, bei welchem ein 5-jähriges Kind plötzlich aus einer Hofeinfahrt auf die Straße rannte und dabei von einem PKW erfasst wurde.

Das Kind wurde durch den Unfall erheblich verletzt. Nach den Feststellungen eines Verkehrsunfallsachverständigen hatte der Wagen die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten, er war lediglich 25 km/h gefahren. Weil jedoch die Hofeinfahrt für den PKW-Fahrer wegen eines hohen Gartenzauns nicht einsehbar war, bemerkte er das Kind erst, als es schon die Strasse betreten hatte. Er hätte nur bei Einhaltung von Schrittgeschwindigkeit noch rechtzeitig reagieren und damit den Unfall vermeiden können.

Das OLG stellte in seinem Urteil vom 16.06.10; (AZ 8 U 2496/09; veröffentlicht am 28.07.10) fest, dass kein Verschulden des PKW-Fahrers vorgelegen habe, da er keinerlei Anhaltspunkte hatte, dass mit der Annähe…

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Themen: Schadenersatz , Verkehrsunfall , Gewalt , Höhere Gewalt , Kinderunfall , Unabwendbares Ereignis
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 12. August 2010 auf http://www.lawbike.de.

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