Japanische Autokonzerne vor der WIPO
MarkenBlog | 27. Dezember 2005 — In insgesamt drei Verfahren waren die japanischen Automobilproduzenten Toyota und Honda vor dem Schiedsgericht der WIPO erfolgr…
Zwei Moppedfahrer, eine Honda und eine Suzuki, haben ein ziviles Polizeifahrzeug, einen Opel, überholt. Alle drei waren etwas flott in der Stadt unterwegs, der Opel mit etwa 80 km/h. In dem Bußgeldverfahren stellt sich nun die Frage: Wie schnell war der Hondafahrer? Die Polizeibeamten hatten die Geschwindigkeit durch Hinterherfahren “gemessen”.
Die Ermittlungsakten geben Auskunft:
Ermittlungsakte Honda:
Kurz hinter dem beschriebenen Kreuzungsbereich beschleunigte das Krad nochmals erheblich, so dass nach einer Fahrstrecke von 250 Meter in Höhe der Graf-Gluffke-Straße ein Höchstwert von unserem Tacho des Zivilfahrzeug von über 130 km/h abgelesen werden konnte.
Die dortige Lichtzeichenanlage schaltete kurz vor dem Überqueren auf Gelblicht. Das Krad fuhr hinter einem anderem Krad, Suzuki, mit gleicher Geschwindigkeit wie o.a., in einem Abstand von ca drei Fahrzeuglängen hinterher.
Also: Die Honda fährt hinter der Suzuki. Als die Honda an die Kreuzung kommt, schaltet die Ampel von grünem auf gelbes Licht um. Aha.
Nun die Ermittlungsakte Suzuki:
Kurz hinter dem beschriebenen Kreuzungsbereich beschleunigte das Krad nochmals erheblich, so dass nach einer Fahrstrecke von 250 Meter in Höhe der Graf-Gluffke-Straße ein Höchstwert von unserem Tacho des Zivilfahrzeug von über 130 km/h abgelesen werden konnte.
Die dortige Lichtzeichenanlage wurde bei augenscheinlich unverminderter Geschwindigkeit bei Rotlicht überquert.
Also: Die Suzuki fährt bei Rotlicht. Vor der Honda, die bei Gelblicht über die Ziellinie gefahren ist.
Hmmm. Es kann natürlich sein, daß die Ampel an der Kreuzung Graf-Gluffke-Straße anders wie sonst üblich – nach grün kommt gelb kommt rot – geschaltet ist, etwa nach grün kommt rot kommt gelb. Oder so ähnlich.
Besser wäre es aber auf jeden Fall, wenn die beiden Kriminalbeamten, die da in dem…
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. Januar 2010 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.
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