Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters

Einen Reiseveranstalter treffen Verkehrssicherungspflichten auch hinsichtlich des Zustandes der Hotelanlagen vor Ort. Dies hat der BGH in einem jetzt veröffentlichten Urteil nochmals am Beispiel einer Hotel-Wasserrutsche bestätigt.

Der für das Reisevertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über einen Fall der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters zu entscheiden.

Kläger sind die Angehörigen eines elfjährigen Kindes, das auf einer Pauschalreise der Familie in Griechenland bei der Benutzung einer auf dem Hotelgelände stehenden Wasserrutsche ertrank, weil es mit dem Arm in ein Absaugrohr geraten war und sich nicht befreien konnte. Die Öffnungen der Absaugrohre waren nicht mit einem Schutzgitter abgedeckt; der Hoteleigentümer hatte die Wasserrutsche ohne Baugenehmigung errichtet. Die Mutter - die auch aufgrund abgetretenen Anspruchs des Vaters handelt - und die Brüder des Kindes, die alle an posttraumatischen Belastungsstörungen mit Krankheitswert leiden, haben den Reiseveranstalter auf Schmerzensgeld verklagt, weil dieser seine Pflicht verletzt habe, die Sicherheit der Hoteleinrichtungen zu überprüfen.

Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben und jedem Familienmitglied jeweils 20.000,– € zuerkannt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des beklagten Reiseveranstalters zurückgewiesen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft den Reiseveranstalter eine Verkehrssicherungspflicht, die ihn verpflichtet, seine Vertragshotels und deren Einrichtungen darauf zu überprüfen, ob sie einen ausreichenden Sicherheitsstandard bieten. Bei der inmitten des Hotelkomplexes gelegenen Wasserrutsche handelte es sich aus der - maßgeblichen - Sicht der Reisenden um eine zum Leistungsangebot des Reiseveranstalters gehörende Hoteleinrichtung, auch wenn die Rutsche in der im Reisekatalog des Veranstalters enthaltenen Hotelbeschreibung nicht erwähnt war und der Hotelbetreiber für die Benutzung ein gesondertes Entgelt verlangte. Der Reiseveranstalter hätte deshalb die Sicherheit der Rutsche prüfen müssen.

Diese Prüfungspflicht hat er verletzt. Denn auf jeden Fall hätte er sich danach erkundigen müssen, ob die Anlage genehmigt und von der zuständigen Behörde abgenommen worden war.

Diese Sachlage spricht dafür, dass dann der Tod des Kindes und die dadurch verursachten psychischen Beeinträchtigungen der Eltern und Geschwister vermieden worden wären. Für einen anderen Geschehensablauf ist dem Vortrag der Beklagten nichts zu entnehmen.

Da deren seelische Störungen nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen der Vorinstanzen ein pathologisches Ausmaß angenommen und somit die Angehörigen einen deliktsrechtlich ersatzfähigen eigenen Gesundheitsschaden erlitten haben, können sie Schmerzensgeld verlangen. Dessen Bemessung war Sache der tatrichterlich urteilenden Vorinstanzen und ist von der Revision auch nicht beanstandet worden.

Bundesegerichtshof, Urteil vom 18. Juli 2006 - X ZR 142/05

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 7. August 2006 auf http://www.meisen.info.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Verkehrssicherungspflichten:

Verkehrssicherungspflicht für eine Hotel-Wasserrutsche

Blickpunkt Recht & Steuern | 16. November 2006 — Besteht eine Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche? Hierüber hatte jetzt der für das …

Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters

Rechtslupe | 7. August 2006 — Einen Reiseveranstalter treffen Verkehrssicherungspflichten auch hinsichtlich des Zustandes der Hotelanlagen vor Ort. Dies hat …

Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters

Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge | 20. Juli 2006 — Der für das Reisevertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über einen Fall der Verkehrssicherungspfli…

BGH: Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche

ElbeBlawg | 18. Juli 2006 — Reiseveranstalter müssen ihre Vertragshotels und deren Einrichtungen darauf überprüfen, ob sie einen ausreichenden Sicherheitss…

Reiseveranstalter muss die Sicherheit der Rutsche prüfen

JuracityBlog | 18. Juli 2006 — Der für das Reisesrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes wies mit Urteil vom 18.07.2006 - X ZR 142/05 - die Rev…

BGH: Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche

Rechtblog | 20. Juli 2006 — Der für das Reisevertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über einen Fall der Verkehrssicherungspflicht…

BGH Vorschau: Verhandlungstermin: 18. Juli 2006: Zur Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters

Rechtblog | 15. Juni 2006 — Es geht um die Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters. Kläger sind die Angehörigen eines elfjährigen Kindes, das auf e…

Reiserecht: Veranstalter haftet auch für Einrichtungen, die nicht im Katalog erwähnt waren

JuracityBlog | 5. Oktober 2006 — Der 10. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes entschied mit Urteil vom 18.07.2006 - X ZR 142/05 - über die Klage einer Mutter a…

Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für nicht im Prospekt erwähnte Einrichtungen

Olpe und Recht | 19. September 2006 — (BGH - Urteil vom 18. Juli 2006 - X ZR 142/05) Die Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters erstreckt sich auch auf sol…

Erstinstanzlicher Vortrag in der Revision

Rechtslupe | 13. Januar 2009 — Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils, die im Tatbestand des Berufungsurteils und dem Protokoll der Berufungsverhandlung…