Verkehrsrecht: Unfall durch Unaufmerksamkeit - Vollkaskoversicherung muss grobe Fahrlässigkeit beweisen
Ein Fahrer, der infolge kurzer Unaufmerksamkeit von der Fahrbahn abkommt und dabei einen Unfall verursacht, handelt häufig grob fahrlässig. „Aber nicht immer!“ entschied nun das Oberlandesgericht Hamm und gab damit einem Autofahrer Recht, der aufgrund eines kurzen Blicks auf den Beifahrersitz die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hatte und daraufhin gegen einen Baum geprallt war. Ein solches Verhalten stellt noch keine grobe Fahrlässigkeit dar, urteilten die Richter. Die Vollkaskoversicherung muss daher auch in diesem Fall in voller Höhe für den Schaden aufkommen.
Der Fall
In einem Verfahren vor dem Landgericht Arnsberg, welches später durch das Oberlandesgericht Hamm als Berufungsinstanz fortgeführt wurde, nahm ein Autofahrer seine Versicherung nach einem selbstverschuldeten Unfall auf Zahlung in Anspruch. Der Fahrer des Pkw war morgens auf einer schmalen unbefestigten Landstraße mit 90 km/h unterwegs gewesen. Nach dem Durchfahren einer Linkskurve wollte er durch einen kurzen Kontrollblick auf den Beifahrersitz nachprüfen, ob er alle notwendigen Sachen dabei hatte. Dabei führte er ungewollt eine Lenkbewegung nach rechts aus und kam von der Fahrbahn ab. Das Fahrzeug erlitt beim Aufprall auf einen Baum einen Totalschaden. Der Versicherer verweigerte die Regulierung des Schadens, da er dem Fahrer des Pkw grobe Fahrlässigkeit vorwarf. Außerdem habe der Fahrer nicht bloß auf dem Beifahrersitz geschaut, sondern etwas vom Fußbodenraum aufgehoben und dadurch den Unfall verursacht.
Das Landgericht Arnsberg ließ zunächst durch ein Sachverständigengutachten klären, ob der vom Fahrer vorgetragene Unfallhergang das Geschehen plausibel erklärte. Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass ein kurzer Kontrollblick nicht als alleinige Ursache für das Abkommen von der Fahrbahn in Frage komme. Allerdings gab das Landgericht Arnsberg dem Fahrer dennoch Recht und verneinte das Vorliegen grober Fahrlässigkeit. Dieses Urteil wollte die Versicherung als Beklagte nicht akzeptieren und legte hiergegen Berufung ein.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 07.02.2007, 20 U 134/06) Das Berufungsgericht bestätigte die Rechtsauffassung des Landgerichts Arnsberg. Es führte aus, dass ein kurzer Kontrollblick anders als etwa das Aufheben von Gegenständen im Fußraum nicht per se als sorgfaltswidrig anzusehen sei. Dies gelte selbst dann, wenn das Abkommen von der Fahrbahn durch den Fahrer nicht plausibel erklärt worden sei.
In der Entscheidung führte das Gericht aus, dass gem. § 61 VVG grundsätzlich der Versicherer darlegungs- und beweisbelastet für den Schuldvorwurf der groben Fahrlässigkeit ist. Der Versicherungsnehmer hat allerdings die ihn entlastenden Tatsachen näher darzulegen. Wenn ein Versicherungsnehmer nicht in der Lage ist, einen plausiblen Grund für das Abkommen von der Fahrbahn anzugeben, führt dies trotzdem nicht zu einer Beweislastumkehr. Den Beweis dafür, dass der Fahrer sich achtlos gebückt habe, hatte die Versicherung nicht erbringen können. Das Gericht berücksichtigte zudem, dass es sich um eine schmale Fahrbahn mit unbefestigtem Randstreifen gehandelt hatte. Zudem hatte die Lenkbewegung nicht länger als eine Sekunde gedauert. Aus diesem Fahrfehler konnte dem Kläger aber nicht der Vorwurf eines schlechthin unentschuldbaren Verstoßes gegen seine Sorgfaltspflichten gemacht werden.
Das Fazit
Die Vollkaskoversicherung zahlt bei selbst verschuldeten Unfällen oder wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist. Nur in Fällen grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz kann sie die Übernahme des entstandenen Schadens verweigern. Die Beurteilung der Rechtsfrage, ob ein Fall der groben Fahrlässigkeit vorliegt, ist dabei oft schwierig. Die Umstände des Einzelfall sind jeweils genau zu ermitteln. Eine juristische Beratung schon vor der Meldung des Schadens an die Versicherung schützt vor übereilten und falschen Angaben und sichert so eine reibungslose Regulierung.
Hat die Vollkaskoversicherung ihre Leistung bereits verweigert, sollte diese Entscheidung unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung nochmals genau überprüft werden. Hierbei hilft Ihnen Ihr Anwalt im Verkehrsrecht- schnell, verlässlich und effektiv.
Der Autor ist Sozius der Rechtsanwaltskanzlei Wagner Halbe Rechtsanwälte in Köln und berät private Mandanten und Unternehmer in allen Fällen des Verkehrsrechts. Bei Anregungen oder Fragen zu diesem Themenkomplex können Sie eine unverbindliche E-Mail direkt an die Adresse info@wagnerhalbe.de senden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.wagnerhalbe.de/Verkehrsrecht.html oder auf diesem Portal.
Themen: Urteil , Rechtsanwalt , Verkehrsunfall , Oberlandesgericht Hamm , Grobe , Was Ist Beim Unfall Fahrlässig?
Erschienen 11. Dezember 2007 auf http://rechtsanwaltsblog.blog.de.
OLG Hamm zur Frage der Kürzung der Versicherungsleistung nach Alkoholunfall
Schadenfixblog | 5. August 2011 — Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat mit Urteil vom 25.08.2010 (Az.: 20 U 74/10) über die Frage der Kürzung der Versicherungsle…
Trunkenheitsfahrt und Zivilrecht: Grobe Fahrlässigkeit nach Abkommen von der Fahrbahn bei circa 0,4 Promille
beck-blog | 29. Oktober 2011 — Mal wieder ein kurzer Hinweis auf eine kostenfreie Urteilsbesprechung von Ottheinz Kääb im beck-fachdienst Straßenverkehrsrec…
Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss haftet der Alkoholsünder nicht immer alleine
Wagner Halbe Rechtsanwälte Blog | 21. Februar 2008 — Auch wenn ein Autofahrer infolge einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit einen Verkehrsunfall verschuldet, muss er nicht zwa…
Kurzer Seitenblick - Fahrlässigkeit?
Recht und Gesetz | 26. Februar 2005 — Ein kurzer Blick zur Landkarte auf dem Beifahrersitz ist noch keine grobe Fahrlässigkeit. Deshalb verliert ein Autofahrer auch nic…
Wildunfall und Vollkasko wer muss was beweisen?
Schadenfixblog | 17. Dezember 2009 — Hamm/Berlin (DAV). Kann ein Wildunfall von einem Autobesitzer nicht bewiesen werden, das Gegenteil von der Versicherung aber …
PKW mit 450 PS – Fahrfehler vorprogrammiert?
Schadenfixblog | 7. November 2011 — Das Landgericht Flensburg (LG) hat mit Urteil vom 24.08.2011 (Az.: 4 O 9/11) über die Leistungskürzung in der Kfz-Versicherung …
Zu schnell ist zu schnell…
Schlosser Aktuell | 19. Januar 2010 — Das Landgericht Coburg hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Fahrer offensichtlich etwas zu wagemutig war, und ent…
Trotz Unfall bei Volltrunkenheit kein Kürzungsrecht der Kaskoversicherung ?
Schadenfixblog | 23. Juni 2011 — Der BGH hatte mit Urteil vom 22. Juni 2011 darüber zu entscheiden, ob dem Kläger nach einem selbstverschuldeten Unfall ein voll…
Podcast: Fahrerflucht
Schadenfixblog | 10. November 2009 — . Vom Unfallort entfernt bevor die Polizei eintraf – Kaskoversicherung muss nicht zahlen Ein Autofahrer, der mit seinem Fah…
überhöhte Geschwindigkeit, Mithaftung: Zur Haftung bei einem Verkehrsunfall mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 4. Februar 2010 — Ist der Fahrer eines Pkw innerorts deutlich zu schnell und er kann ein Verschulden des Unfallgegners nicht nachweisen, hat er k…
Rechtsanwälte, Köln, Arbeitsrecht, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, Familienrecht, Erbrecht Strafrecht, Wirtschaftsrecht, Kündigung, Abmahnung, Terminsvertreter, Terminvertretung, Klage, Anwalt, Recht
Wagner Halbe Rechtsanwälte - Köln Arbeitsrecht ua - RA WAGNER
Rechtsanwälte, Köln, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Strafrecht, Wirtschaftsrecht, Rechtsanwalt, Köln, Poll, Kündigung, betriebsbedingt, Mietrecht, Familienrecht, Internetrecht
Wagner Halbe Rechtsanwälte - Köln Arbeitsrecht ua - Verkehrsrecht
Rechtsanwälte, Köln, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Strafrecht, Wirtschaftsrecht, Rechtsanwalt, Köln, Poll, Kündigung, betriebsbedingt, Mietrecht, Familienrecht, Internetrecht

