Verkehrsrecht Saarlouis: Regelgeldbuße bei geringem Einkommen vermindert und Zahlungserleichterungen gewährt
§ 1 II BKatV geht von gewöhnlichen Umständen aus, so dass bei Vorliegen von Milderungsgründen eine Reduzierung in Betracht kommen
kann.
In einem von uns bearbeiteten Fall wurde per Bußgeldbescheid einem Studenten – der lediglich über geringes Einkommen verfügte – eine
Regelgeldbuße von 500,00 € auferlegt.
Der dagegen erfolgte Einspruch hatte insoweit Erfolg, als das Saarlouis mit Urteil vom 23.02.2011 die Regelgeldbuße auf 250,00 € vermindert und dem
Betroffenen auch noch monatliche Ratenzahlung gewährt hat.
Fazit: Selbst wenn die Tatbegehung bewiesen wird, kann sich – jedenfalls mit entsprechender – ein Einspruch
lohnen.
Über den Autor: Klaus Spiegelhalter
ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Sp…
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