Verkehrsrecht: MPU wegen “gelegentlichem” Cannabiskonsum
am 06.02.2006 von http://info.folkertjanke.de
Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen, so der Gesetzestext in § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV. Was bedeutet nun aber gelegentlich?
Nach einem aktuellen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 11 CS 05.1453) vom 25.01.2006 setzt ein “gelegentlicher” Cannabiskonsum im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV und der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung die mindestens zweimalige Einnahme dieses Betäubungsmittels voraus.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg vertritt in seinem Beschluss vom 23.06.2005 (Az.: 3 Bs 87/05 - VRS 2005, 214) dagegen die Ansicht, dass schon die einmalige Einnahme von Cannabis für eine “gelegentliche Einnahme” im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV genüge. Mit “gelegentlich” sei jede Einnahme bezeichnet, die hinter regelmäßiger Einnahme zurückbleibt.
Die Fahrerlaubnisbehörde dürfe nach § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens einschließlich eines Drogenscreenings anordnen, wenn der Betroffene unter …
Verkehrsrecht: MPU wegen gelegentlichem Cannabiskonsum
Recht und Alltag / Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen, so der Gesetzestext in § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV . Wa…
Einamliger und gelegentlicher Cannabiskonsum
Verkehrsrecht Blawg / Ein gelegentlicher Cannabiskonsum i.S.d. § 14 I 4 FeV und der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV setzt die mindestens zweimalige Einnahme dieses Betäubungsmittels voraus. (BayVGH v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1453, ZfS 2006, 294ff.) Mit dieser Feststel…
Einmaliger und gelegentlicher Cannabiskonsum
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1 BvR 159/04 vom 28.07.2004
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Führerscheinentzug für bekiffte und alkoholisierte Beifahrer
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