Verkehrsrecht: Mobiltelefon umlegen ist keine "Benutzung"

Wer sein Mobiltelefon beim Autofahren nur anfasst, verstößt nicht gegen das generelle Handy-Benutzungsverbot am Steuer. Ein Fahrer darf auch das Handy von einer Ablage in die andere legen. Der Begriff „Benutzung“ i.S.d. § 23 1a StVO verlange dagegen, dass der Fahrer tatsächlich eine Funktion des Geräts gebrauche, wie z.B. die Uhr abzulesen (…

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Themen: Olg Hamm

Erschienen 15. November 2005 auf http://info.folkertjanke.de.

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