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Verkehrsrecht: Mobiltelefon umlegen ist keine Benutzung

am 15.11.2005 von http://info.folkertjanke.de

Wer sein Mobiltelefon beim Autofahren nur anfasst, verstößt nicht gegen das generelle Handy-Benutzungsverbot am Steuer. Ein Fahrer darf auch das Handy von einer Ablage in die andere legen. Der Begriff „Benutzung“ i.S.d. § 23 1a StVO verlange dagegen, dass der Fahrer tatsächlich eine Funktion des Geräts gebrauche, wie z.B. die Uhr abzulesen (OLG Hamm …

Zur Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt

Recht und Alltag / Die Kollegen von jurabilis berichten über einen Beschluss des OLG Köln (81 Ss-OWi 49/08). Die Richter entschieden in dem dort geschilderten Fall, auch, wenn ein Handy bei laufendem Motor nur als Navigationsgerät und nicht zum Telefonie…

Auch Ablesen einer gespeicherten Nummer während der Fahrt vom Handy-Display ist verboten

JuracityBlog / Der 2.Senat des Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 12.07.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 2 Ss OWi 402/06) entschieden, dass eine verbotene Benutzung des Mobiltelefons bereits dann vorliege, wenn der Fahrer während der Fahrt das Mobil…

HANDY - ALLES NUR GERÄUMT

LawBlog / Wer im Auto nur auf die Uhr des Handys guckt, zahlt Bußgeld. Und kriegt einen Punkt. Es gibt - Überraschung ! - allerdings doch noch Situationen, in denen man im Auto das Handy in der Hand halten und trotzdem keinen Ärger kriegen kann. Eine Mög…

Handy am Steuer: Motor muss aus sein

LawBlog / Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons liegt nach einer aktuellen Entscheidung des 2. Senats für Bußgeldsachen des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Oberlandesg…

Handy an roter Ampel

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Burhoff veröffentlicht 2 Ss OWi 811/05 OLG Hamm: Ordnungswidrig i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO handelt auch, wer in seinem Pkw mit laufendem Motor vor einer roten Ampelanlage wartet und sein Mobiltelefon zur Entgegennahme eines Anrufs in die Hand nimmt…

Finger weg vom Handy

Kreuzberger Verkehrsrecht / Bei der Handy-Nutzung am Steuer verstehen die Gerichte weiterhin keinen Spaß. So urteilt das OLG HAMM (Urt. v. 12.07.2006, 2 SS OWI 402/06) Die Benutzung eines Handys i.S. von § 23 Abs.1a StVO liegt auch dann vor, wenn der Fahrer das Ha…

Ordnungswidrigkeit: Verbotene Nutzung eines Handys am Steuer

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Nach der Straßenverkehrsordnung wird ein Fahrzeugführer mit einem Bußgeld belegt, wenn er ein Mobil- oder Autotelefon benutzt. Allerdings ist der Begriff der Benutzung nach wie vor unklar. Darunter sind alle Funktionen des Mobiltelefons zu versteh…

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RA Folkert Janke

In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

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