Verkehrsrecht: Kein „Reißverschlussverfahren“ beim Einfädeln auf die Autobahn
am 07.02.2006 von http://info.folkertjanke.de
In einer für die tägliche Straßenverkehrspraxis wichtigen Frage hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln in seinem Urteil vom 24.10.2005 (Az.: 16 U 24/05; rechtskräftig) die maßgeblichen Verkehrsregeln und die Haftungsfolgen verdeutlicht: Danach gilt auch bei zähfließendem Verkehr für das Einfädeln vom Beschleunigungsstreifen einer Autobahn nicht das Reißverschlussverfahren. Vielmehr hat der Verkehr auf den durchgehenden Fahrspuren Vorrang. Bei einem Unfall zwischen einem vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn einfädelnden Verkehrsteilnehmer und einem Fahrzeug auf der rechten Fahrspur spricht der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Einfädelnden.
Der Kläger befuhr im Herbst 2002 mit seinem Pkw die Beschleunigungsspur der Auffahrt Köln-Mülheim der BAB 3 in Fahrtrichtung Frankfurt/M. Bei dem Versuch, sich bei zähfließendem Verkehr auf der rechten Fahrspur vor einem Lkw einzuordnen, kam es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Der Kläger meint, den Lkw-Fahrer treffe die Alleinschuld an dem Unfall. Seine auf Zahlung von ca. 1.700 Euro gerichtete Schadensersatzklage blieb auch in zweiter Instanz vor dem OLG Köln erfolglos. In seinem Berufungsurteil hat der zuständige Zivilsenat die folgenden wesentlichen Haftungsgrundsätze herausgestellt:
Das sog. Reißverschlussverfahren (§ 7 Abs. 4 StVO), wonach bei einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen, von denen einer endet oder aus sonstigen Gründen nicht durchgehend befahren werden kann, den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen unmittelbar vor dem Beginn der Verengung der Wechsel auf den benachbarten Fahrstreifen zu ermöglichen ist, findet auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn keine Anwendung. Hier gilt vielmehr § 18 Abs. 3 StVO, wonach auf Autobahnen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn – dazu gehören die Beschleunigungsstreifen nicht – …
KEIN REIßVERSCHLUSS
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1 BvR 159/04 vom 28.07.2004
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Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung Spezialist für Verkehrsrecht im Briefkopf
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Haftungsfragen bei einem Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem Milchkübelwagen
Recht und Alltag / Autofahren ist kein Zuckerschlecken. Erhöhte Aufmerksamkeit und Konzentration sind stets oberste Pflicht. Bekanntermaßen muss der Kfz-Führer mit kritischen Situationen im Verkehr immer rechnen und sich angemessen darauf einstellen. Trotzdem kann a…
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Neue Entscheidungen in der Sammlung
Rechtsanwalt Salewski / Berlin, 16.03.2008 Heute habe ich weitere Entscheidungen von der “alten” Homepage in die “neue” Datenbank hinter diesem Blog übertragen: Bei einer Kollision zwischen einem ausparkenden Fahrzeug und dem fließenden Verkehr haftet der…
Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss haftet der Alkoholsünder nicht immer alleine
Wagner Halbe Rechtsanwälte Blog / Auch wenn ein Autofahrer infolge einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit einen Verkehrsunfall verschuldet, muss er nicht zwangsläufig für den vollen Schaden einstehen. Ein Mitverschulden des Unfallgegners kann die Haftung des Alkoh…
