VerkehrsR: Einkaufstüten müssen verzurrt werden ?!
am 08.08.2006 von http://www.ra-haensch.de/php/wordpress
Bereits zum 01.01.2006 wurde die StVO mal wieder geändert. Eingeführt wurde die Verpflichtung, die Ladung fest zu verstauen:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung informiert über diese Änderungen.
Verstauen von Ladung
Unzureichend gesicherte Ladung stellt ein oft unterschätztes Problem dar, da Verstöße gegen diese Vorschrift und deren Folgen in der amtlichen Unfallstatistik kaum auffallen. Die Millionenbeträge, die die Schadensversicherer für Schäden aufgrund mangelhafter Ladungssicherung zahlen müssen, sprechen allerdings eine andere Sprache.
Die Vorschrift wurde im Wortlaut darum verschärft und konkretisiert, um auf besonders gefahrenträchtige Verkehrssituationen aufmerksam zu machen.
In § 22 Abs 1 StVO heißt es nun:
“Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.”
Herr Kollege RA Jede aus Berlin nahm dies zum Anlaß, folgenden Schriftverkehr mit dem Ministerium zu führen, den ich als Realsatire gern zitiere:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrer Seite http://www.bmvbs.de/-,1449.951081/Neuerungen-der-Stra %DFenverkehs-Ordnung.htm habe ich lesen dürfen, daß nunmehr Ladung durch geeignete Maßnahmen auch gegen Verrutschen im Falle einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung zu sichern ist.
Wie soll ich das machen? Wenn ich einen Mehrwegflaschenkasten mit Wasser kaufe und in den Kofferraum stelle, dazu Chips und ein paar andere Dinge wie Würstchen und Grillkohle, wie soll ich da verhindern, daß die Sachen im Falle einer Vollbremsung verrutschen? Was mache ich mit einer Packung Eier; wie verhindere ich ,daß diese bei einem plötzlichen Ausweichmanöver (vielleicht gar noch mit …
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