Verkehrs-OWI als gebührenrechtlich durchschnittlich
am 23.02.2006 von http://strafprozess.blogspot.comDie Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV teilt mit, dass nach einem Gebührengutachten der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes vom 27.12.2005 - G 13/05 - Bußgeldsachen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten im Regelfall als durchschnittliche Bußgeldverfahren abgerechnet werden können. Es bestehe kein Anlass diese anders zu behandeln, nur weil es im Verkehrsbereich …
kein Vorschuss in Höhe der Mittelgebühr
RSV-Blog / In OWi-Sachen gibt es bekanntlich immer Probleme mit der Mittelgebühr, weil die Rechtschutzversicherer die Höhe des Bußgeldes als Bemessungskriterium heranziehen. Die Masse der Bußgeldsachen sind Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern zwisc…
Halten wir für angemessen
Das interessiert doch wieder keine Sau... / Diesmal hat es also mich erwischt. Die Kollegen vom RSV-Blog berichten ja immer wieder von den Kürzungen der Rechtsschutzversicherungen bei Bußgeldsachen. Auch durch die ARAG, wie zum Beispiel hier. Ich hatte nun eine Bußgeldsache (Bußgeld 110,00…
BILLIGER!
LawBlog / Dass es so was noch gibt: Ab dem 1. Dezember sinken die Gebühren für die Eintragung in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister. Gegenüber der bisherigen Regelung, nach der die Gebühren am Gegenstandswert bemessen wurden, richten…
ARAG - Vorschuss? Nie gehört! (Fortsetzung)
RSV-Blog / Am 28.11.06 habe ich über eine Bußgeldsache berichtet, in welcher die ARAG sich geweigert hat, einen Vorschuss auf noch nicht angefallene Vergütung zu zahlen. Hier nun die Fortsetzung des Falles: Mein Schreiben an den Mandanten, dass das Verhalten…
- Rechtsanwaltskammer warnt vor übereilten Abfindungserklärungen bei Sturmschäden -
Recht für Verbraucher / Nach Kyrill: Augen auf bei der Schadensregulierung! - Rechtsanwaltskammer warnt vor übereilten Abfindungserklärungen bei Sturmschäden - Sturmschäden sind in der Regel versichert: Bei Schäden am Kraftfahrzeug in der Teilkaskoversicherung, bei…
WGV - Nr. 7002 VV/RVG
RSV-Blog / …. soeben schon wieder der neueste Gag dieses Unternehmen: Bußgeldsache (1) Verwaltungsverfahren 20,- € (abgerechnet) (2) gerichtliches Verfahren 20,- € (abgerechnet) Antwort der WGV: “die Gebühr Nr.: 7002 VV /RVG beträgt 20,- €&…
